Marktlage Immobilien

Eigentum - Rechte und Pflichten

ETW Verkauf: ... und die Instandhaltungsrücklage?
Wem gehört der angesparte Betrag?

Eine der immer wiederkehrenden Fragen bei dem Verkauf einer Eigentumswohnung ist: Kann ich mir als Verkäufer meinen Anteil der in den vergangenen Jahren angesparten Instandhaltungsrücklage auszahlen lassen? 

Die klare Antwort lautet: Nein  

Im
WEG Gesetz (§ 21 Abs. 5 Nr. 4) ist folgendes geregelt:  

Zu einer ordnungsmäßigen, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechenden Verwaltung gehört insbesondere: 

 21 Abs. 5 Nr. 4, "...die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung". 

Die Höhe der Rücklage wird durch entsprechende Beschlüsse der Eigentümer festgelegt. 

Die Instandhaltungsrücklage ist dazu gedacht, anfallende geplante Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten (z. B. Heizkesseltausch, Sprechanlage), oder auch kurzfristige ungeplant anfallende dringende Reparaturen im Gemeinschaftseigentum (z. B. Wasserschaden) finanzieren zu können. 

Die Rücklage ist zweckgebunden 
Gemäß dieser Regelung ist die Instandhaltungsrücklage zweckgebunden an das Objekt - und nicht an den Eigentümer einer Wohnung! Insofern ist eine Auskehrung an den jeweiligen Eigentümer bei Verkauf nicht möglich! 
Insofern geht der Verkäufer bei einer hohen Instandhaltungsrücklage diesbezüglich - zumindest unmittelbar - "leer aus".  

Es gibt aber Vorteile...
Allerdings besteht der Vorteil, mit einer hohen Instandhaltungsrücklage die zu verkaufende Einheit positiv darzustellen und  höher zu bewerten. Denn: Eine hohe Instandhaltungsrücklage schützt den Eigentümer vor plötzlich und unerwartet auftretenden Zahlungen für Instandhaltungen oder Modernisierungen, sofern die Kosten aus der Rücklage gedeckt werden (können).  
Ein weiterer Vorteil: Die Instandhaltungsrücklage reduziert (anteilmäßig) die Grunderwerbsteuer, da sie für die Berechnung dieser Steuerart vom Kaufpreis abgerechnet wird. 

Zurück zum Start

Impressum   Kontakt   Datenschutz   Disclaimer   Über uns
© Copyright and Desgin by ImmoPilot founded 1999 - Registered Trademark - Marken und Patentamt Berlin