Sie sind herzlich willkommen zum ImmoPilot Newsletter Ausgabe Nr. 28 vom 25.03.2001
Die Themen:
***** 1. Kooperation: eSAP und INTERHYP AG ***** ***** 2. Baugenehmigungen: Weiterer Rückgang ***** ***** 3. Weiterbildung WoWi: Qualität entscheidet ***** ***** 4. Streit beim Mieterwechsel: Das Übergabeprotokoll *****
***** 5. Kongress: Die Zukunft des Wohnens ***** ***** 6. Vergleich: Mieten und Lebenshaltungskosten *****
***** 1. Kooperation: eSAP und INTERHYP AG *****
eSAP, Lösungsanbieter von Unternehmens- und
Bürgerportalen und die INTERHYP AG, unabhängiger Direktanbieter von Immobilienfinanzierungen via Internet, haben eine Vereinbarung zum Ausbau des Leistungsspektrums von sky7home unterzeichnet. Nutzer der Immobilienportal-Lösung
von eSAP haben damit ab sofort die Möglichkeit, ihr Portalangebot um Immobilienfinanzierungen über den laut FINANZtest führenden Onlinefinanzierer zu ergänzen. Die SAP-Tochter eSAP sieht in der Aufnahme der Interhyp.de Leistung
eine wesentliche Erweiterung der sky7home Dienstleistungspalette. Quelle: eSAP
***** 2. Baugenehmigungen: Weiterer Rückgang *****
Im Jahr 2000 wurde in Deutschland der Bau von 348.500 Wohnungen genehmigt, das sind 20% weniger als ein Jahr zuvor. Genehmigt wurden über 312.000 Neubauwohnungen und 36.500 Wohnungen durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden
(z.B. Ausbau von Dachgeschossen). Der Rückgang war bei Neubauwohnungen in Zwei- und Mehrfamilienhäusern besonders stark (- 21 % bzw. - 23 %). Auch bei der Zahl der genehmigten Wohnungen in Einfamilienhäusern gab es ein Minus von 16
%. Insgesamt wurden, wie schon 1998 und 1999, auch im Jahr 2000 mehr Wohnungen in Einfamilienhäusern (157.700) als in Mehrfamilienhäusern (102.600) genehmigt. Quelle: Statistisches Bundesamt
Weitere Details zur Lage am Immobilienmarkt: http://www.immopilot.de/Marktlage/marktlage.html
***** 3. Weiterbildung WoWi: Qualität entscheidet *****
Qualifizierungsvolumen und Qualifizierungsbedarf im Bereich der Wohnungswirtschaft wachsen beständig weiter. Fachbezogene Inhalte, fachangrenzende Themen oder die Erweiterung der sozialen Kompetenz: Die Frage der Qualität der
durchgeführten Maßnahmen entscheidet über den Erfolg! Der folgende Artikel bietet eine Einführung in die Möglichkeiten, Qualität durch Bildungscontrolling zu sichern und darüber hinaus Transferleistungen zu erhöhen.
www.immopilot.de/Aus-_Fortbildung/Wi/wi.html
***** 4. Streit beim Mieterwechsel : Das Übergabeprotokoll *****
Böse Überraschung bei Rückgabe der Wohnung nach Mietende:
Mieter und Vermieter sind sich über die Aufgabenverteilung uneinig. - Der Streit endet vor dem Amtsrichter. Warum ein Übergabeprotokoll spätere Dissonanzen vermeiden kann, und welche Punkte bei der so genannten
Übergabeverhandlung von beiden Vertragsparteien zu beachten sind, lesen Sie unter: http://www.immopilot.de/Vermieter/Aprotokoll/aprotokoll.html
***** 5. Kongress: Die Zukunft des Wohnens *****
Der gesellschaftliche Strukturwandel verändert die herkömmlichen Anforderungen an Funktionen und Formen des Wohnens. Aber wie sehen Wohn- und Nachfrageprofile der künftigen Gesellschaft aus? Wie viel Wandlungsfähigkeit besitzt
die Wohn-Immobilie tatsächlich? Über die Zukunft des Wohnens diskutieren Gesellschaftswissenschaftler, Architekten und Planer mit Akteuren aus Politik, Wohnungswirtschaft, Bau- und Immobilienbranche. Der bundesweite Kongress der
Schader-Stiftung, "wohn:wandel", findet am 21. und 22. Mai 2001 im Congress Center Mannheim statt. Informationen über das Kongressprogramm und über die Referenten erhalten sie unter:
http://www.wohnwandel.de
***** 6. Vergleich: Mieten und Lebenshaltungskosten *****
Im Jahr 2000 sind die Mieten einschließlich der Wohnnebenkosten erstmals seit fast 20 Jahren weniger stark gestiegen
als die allgemeinen Lebenshaltungskosten. Mit 1,3 % lag der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr nur wenig mehr als halb so hoch wie die Verteuerung der Lebenshaltungskosten (ohne Mieten) mit 2,1 %. Darauf hat in dieser Woche das
Berliner ifs Institut für Städtebau hingewiesen. Zuletzt habe der Mietanstieg 1982 mit 5,1 % unter der Verteuerung der Lebenshaltungskosten mit 5,3 % gelegen. Der Leiter des Städtebauinstituts, Dr. Stefan Jokl: "Diese
Entwicklung ist nicht zuletzt das Resultat des stark ausgeweiteten Angebots an Mietwohnungen. In Deutschland sind allein in den letzten fünf Jahren von 1996 bis 2000 mehr als 2,5 Mio. Wohnungen, darunter 1,3 Mio. zur Vermietung
bestimmte Wohnungen, fertig gestellt worden. Der "Fehlbestand", also die Differenz zwischen der Zahl der Haushalte und der Zahl der insgesamt vorhandenen Wohnungen, dürfte sich auf etwa eine halbe Million verringert
haben. Dadurch bleibt zwangsläufig wenig Spielraum für Mieterhöhungen." Nach Angaben des Instituts beliefen sich die monatlichen Mietzahlungen (einschließlich der Nebenkosten) der privaten Haushalte im Jahr 2000 im
Durchschnitt in Westdeutschland auf DM 790,00 (Euro 403,90) und in Ostdeutschland auf DM 580,00 (Euro 296,55). Quelle: ifs Institut für Städtebau
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Sie sind herzlich willkommen zum ImmoPilot Newsletter Ausgabe Nr. 29 vom 01.04.2001
Die Themen:
***** 1. Immobilienerben: Steuererhöhung? ***** ***** 2. Erbschaftssteuer: Sparen durch Erbausschlagung ***** ***** 3. Vermieterpfandrecht: Nur ein Papiertiger? ***** ***** 4. Bauverträge: Auf die Formulierung achten *****
***** 5. Schimmel: Richtig Heizen und Lüften ***** ***** 6. Mietrecht: Beschlossene Sache
***** 1. Immobilienerben: Steuererhöhung? *****
Einige SPD-regierte Länder möchten eine Steuererhöhung zu Lasten von Immobilienerben. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde am Freitag im Bundesrat eingebracht. Diesem Entwurf zu Folge würden Immobilien ab 2002 dann mit 72%,
anstatt wie bisher mit 51% ihres Verkehrswertes für die Ermittlung der Erbschaftssteuer angesetzt. Auch wenn auf Grund der bisherigen Kritik von Unionspolitikern noch daran gezweifelt werden darf, ob die Änderung durchgesetzt
werden kann, hier die möglichen Auswirkungen im Erbfall: Für einen Erben I. Klasse (Ehepartner/Freibetrag DM 600.000/72% Verkehrswert) läge der "break" dann bei einem Verkehrswert der Immobilie in Höhe von DM 833.350. Bei
der jetzigen Regelung (Ehepartner/Freibetrag DM 600.000/51% Verkehrswert) wird der Erbe I. Klasse erst ab einem Verkehrswert in Höhe von DM 1.176.500 zur Kasse gebeten. Für Erben II. Klasse (Kind/Freibetrag DM 400.000) sähe es
schon anders aus: Hier läge der "break" bereits bei einem Verkehrswert von DM 555.550 (bisher DM 784.300). Die richtige Planung wird also im Erbfall um so wichtiger. Wie Sie dem Finanzamt auch als Erbe mit niedrigeren
Freibeträgen ein legales Schnippchen schlagen können, erläutert die "Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V." im folgenden Artikel.
***** 2. Erbschaftssteuer: Sparen durch Erbausschlagung *****
"Wer eine Erbschaft von einem weitläufigen Verwandten erhalte, sollte sich diese keinesfalls ohne vorherige steuerliche Beratung annehmen", darauf weist der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde
e.V., DGE, Wolfgang Kastner hin. Häufig gehe mit dem weitläufigen Verwandtschaftsgrad eine hohe Steuerklasse mit hoher Steuerprogression und niedrigen Freibeträgen einher, die durch eine Erbausschlagung eventuell gemildert
werden könne. Setze z. B. der alleinstehende, kinderlose Erblasser seine einzige Schwester als Alleinerbin ein und vererbe dieser ein Einfamilienhaus ein (Steuer-)Wert von 600.000,00 DM, müsse diese dafür eine Erbschaftsteuer von
132.000 DM entrichten. Schlage sie dagegen die Erbschaft innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbausfalles beim Nachlassgericht oder einem Notar aus, so dass ihre drei Kinder aufgrund gesetzlicher Erbfolge den
(Erb)Onkel beerben, so müssten diese aufgrund verringerter Steuerprogression und mehrfacher Ausnutzung der Freibeträge insgesamt nur 91.800 DM an Steuern zahlen, Ersparnis rd. 40.000 DM! Die steuerliche Beratungsgebühr habe sich
damit mehr als wettgemacht. Quelle: Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V.
***** 3. Vermieterpfandrecht: Nur ein Papiertiger? *****
Gemäss den Regelungen im Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) steht dem
Vermieter ein Pfandrecht an den vom Mieter eingebrachten Gegenständen zu. Durch einen Pfandverkauf könnten somit Forderungen aus dem Mietverhältnis befriedigt werden. Doch zwischen Theorie und Praxis liegen manchmal Welten. Das
verbriefte Recht des Vermieters unterliegt natürlich strengen Regeln. Unter welchen Voraussetzungen darf ein Vermieter in das Vermögen seines Mieters pfänden? Die Antworten auf diese und weitere Fragen lesen Sie unter: Vermieterpfandrecht
***** 4. Bauverträge: Auf die Formulierung achten *****
Im Kleingedruckten von Verträgen mit Bauhandwerkern steht häufig: "Es gelten die Vorschriften der VOB". Die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen),
ist grundsätzlich eine akzeptable Alternative zum Werkvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Nicht akzeptabel ist jedoch, wenn Handwerker sich "Rosinen" aus der VOB picken, und nur die für sich vorteilhaften
Bestimmungen des Regelwerks zu Geschäftsbedingungen machen. Die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg weisen darauf hin, dass ein Kunde es beispielsweise nicht hinnehmen muss, wenn der Werkunternehmer
statt der im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegten Gewährleistungsfrist von fünf Jahren die verkürzte, zweijährige Frist der VOB anwenden will, den Rest des Regelwerks aber außer Acht lässt. Grundsätzlich gilt: Die VOB kann nur als
gesamtes Regelwerk gelten. Der Anbieter darf nicht nur die für ihn vorteilhaften Einzelvorschriften in seinen Vertrag übernehmen. Auch reichen nach BGH-Rechtsprechung formularmäßige Hinweise wie "Es gilt die VOB" nicht
aus, wenn der unerfahrenen Privatkunde keine Möglichkeit hat, den Inhalt der VOB zur Kenntnis zu nehmen. Wer sich vor Auftragsvergabe umfassend über die richtige Vertragsgestaltung bei Bauverträgen informieren möchte, kann
sich in der Fach- und Rechtsberatung der Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen umfassend beraten lassen. Quelle: Verbraucherzentrale NRW
***** 5. Schimmel: Richtig Heizen und Lüften *****
Vor allem in Altbauwohnungen treten vor allem in der kälteren Jahreszeit häufiger dunkle Schimmelbeläge und Stockflecken auf. Ursachen sind oft falsche Gewohnheiten beim Heizen und Lüften in Verbindung mit dem schlechten
Wärmeschutz des Hauses. Darauf weist die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. hin. Wird der Schimmel nicht beseitigt und die Ursache für die Schimmelbildung nicht abgestellt, sind gesundheitliche Folgen für
die Bewohner nicht ausgeschlossen. In Wohnungen mit einfach verglasten Fenstern schlägt sich die Feuchtigkeit an den Scheiben nieder und lässt sich leicht wegwischen. Bei doppelt oder mehrfach verglasten Fenstern kondensiert die
Feuchtigkeit in schlecht gedämmten Altbauten oft an den Außenwänden oder in Zimmerecken, in denen kalte Wände zusammentreffen. In vielen Fällen lässt sich übermäßige Feuchtigkeit in der Wohnung durch richtiges Lüften und Heizen von
vornherein vermeiden. Der für Menschen angenehme Feuchtigkeitsbereich der Raumluft liegt zwischen 40 und 65%. Bei höherer Luftfeuchtigkeit in der Wohnung besteht verstärkte Gefahr der Schimmelbildung.
Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
***** 6. Mietrecht: Beschlossene Sache
Die Neufassung des Mietrechtes wurde in dieser Woche im Deutschen Bundestag verabschiedet. Die Reform soll am 01.09.2001
in Kraft treten. Für Mieter und Vermieter wird es in wichtigen Bereichen gravierende Veränderungen geben. Mit welchen Neuerungen Sie sich auseinander setzen müssen, lesen Sie unter: Mietrechtsreform
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Sie sind herzlich willkommen zum ImmoPilot Newsletter Ausgabe Nr. 30 vom 08.04.2001
Die Themen:
***** 1. Bauherren: Selbstbauhaus für 50.000 Mark ***** ***** 2. Wohnungsbau: Magere Bilanz ***** ***** 3. Studie Kapitalanlagen: Immobilien wieder gefragter *****
***** 4. Zinshäuser: Die besten Renditen für Ihr Geld ****** ***** 5. Steuern: Vorsicht bei kurzfristiger Vermietung *****
***** 1. Bauherren: Selbstbauhaus für 50.000 Mark *****
Mit einem Bausatz
kostengünstig zum eigenen Heim - diesen Wunsch möchte die Thüringer Mühl Products & Service AG jetzt möglichst vielen angehenden Bauherren erfüllen. Nach Angaben des Herstellers sind vom Rohbau bis zum Innenausbau
(einschl. Fenster, Heizung, Bad und Teppichboden), sämtliche Elemente in dem "Volkshaus-Bausatz" enthalten. Somit können handwerklich begabte Bauinteressenten ihr schlüsselfertiges Eigenheim in Eigenregie erstellen.
Angeliefert wird das aus rund 1000 Einzelteilen bestehende Paket per LKW. Den Vertrieb der Selbstbauhäuser soll ein deutscher Fertighaushersteller übernehmen. http://www.muehl.com
***** 2. Wohnungsbau: Magere Bilanz *****
Haben die Deutschen die Lust am Bauen verloren? Wurden 1997 in Deutschland noch ca. 578.000 Wohnungen fertig gestellt, waren es im Jahr 2000 insgesamt nur rund 423.000. Das sind
noch einmal 11 % weniger als 1999. Besonders stark war der Rückgang bei Mehrfamilienhäusern - hier wurden im letzten Jahr 19% weniger Wohnungen erstellt. Wie das Statistische Bundesamt berichtet, entstanden 377.300 Wohnungen
durch Neubau und 45.700 durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden (z.B. Ausbau von Dachgeschossen). Im früheren Bundesgebiet wurden 336.800 Wohnungen errichtet, ein Minus von 9 % (33.000 Wohnungen) gegenüber 1999. Vor allem die
weiter abnehmenden Fertigstellungen von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (- 17 % auf 115.400) und Zweifamilienhäusern (- 8 % auf 45.200) waren für dieses schlechte Ergebnis entscheidend. Bei Einfamilienhäusern gab es ein leichtes
plus von 1%. In den neuen Ländern und Berlin-Ost fiel der Rückgang mit 16%, auf 86.300 Wohnungen noch gravierender aus. Bei Mehrfamilienhäusern waren es sogar minus 25 %, bei Zweifamilienhäusern minus 19 % und bei
Einfamilienhäusern immerhin noch minus 8%.
****** 3. Studie Kapitalanlagen: Immobilien wieder gefragter *****
Immer mehr Deutsche bauen bei ihren Kapitalanlagen auf konservative Anlageformen. Davon profitieren
Festgeldanlagen, Spareinlagen und - trotz Krise am Bau - Immobilien. Das ist das Ergebnis der repräsentativen Untersuchung "Kapitalanlage Monitor" vom Hamburger Institut "Ipsos" im Auftrag der "Bauer Media
KG". Während im Juli 2000 nur 7% aller Deutschen die Immobilie als Geldanlage nutzten, vertrauen heute 9,9% auf diese sichere Anlageform. Sparbriefen und Spareinlagen vertrauen sogar 38,2% gegenüber 33,9% im Juli 2000. Dagegen
gingen Investitionen in Aktien zurück. Mitte letzten Jahres legten 9,3% aller Deutschen ihr Geld in Aktien an. Heute entscheiden sich nur noch 8,9% für diese spekulative Anlageform. Generell ist festzustellen, dass die
Risikobereitschaft nachlässt. Schließlich stellt für 53,9% (Juli 2000: 52,4%) aller Deutschen die Vorsorge für Notfälle und Zukunftssicherung das Anlage-Hauptziel dar. Deutlich wird ebenfalls eine wachsende Unsicherheit bei
Aktien-Anlegern. Während im Sommer letzten Jahres nur 32,5% aller Anleger nicht wussten wie sie bei einem Kursverfall reagieren sollten, könnten sich heutzutage 37,6% nicht entscheiden, ob ein Kauf oder Verkauf sinnvoll ist. Die
gesamte Studie kann kostenlos unter folgender Adresse abgerufen werden: http://www.hbv.de/stage/professional/branchen/finanzen/kapitalanlagemonitor.html
***** 4. Zinshäuser: Die besten Renditen für Ihr Geld ******
Anleger, die Ihr Geld im Wohnungsbau anlegen möchten, empfiehlt der Ring Deutscher Makler (RDM), sich überregional zu orientieren. So lässt sich der Spielraum zwischen Objektangebot und persönlichem Finanzierungspotenzial am
besten optimieren. Auf Grund der aktuellen Preisentwicklung können je nach Investitionsstandort Bruttoanfangsrenditen zwischen rund 5,5 und 11 % erzielt werden. Im Schnitt der alten Bundesländer werden für Nachkriegsneubauten
(hauptsächlich Baujahre zwischen 1960 und 1980) Bruttoanfangsrenditen in Höhe von 7,2 % beobachtet. Bei modernisierten Altbauten wird sogar eine Größenordnung von 8 % erreicht. Die Vorjahreswerte lagen bei 7,1 bzw. 7,8%. Die
günstigsten Preise findet man laut RDM in den alten Bundesländern in Bremerhaven, Flensburg und West-Berlin. Am teuersten sind die so genannten Zinshäuser in Freiburg, Heidelberg, Stuttgart und München.
Die Kaufpreisfaktoren der einzelnen Städte finden Sie unter: http://www.immopilot.de/Anleger/Zinshaus/zinshaus.html
***** 5. Steuern: Vorsicht bei kurzfristiger Vermietung *****
Ergibt sich aus dem
Mietvertrag, dass der Hauseigentümer wegen einer später vorgesehenen Eigennutzung nur an einer kurzfristigen Vermietung des Objekts interessiert ist, können seine Kosten nicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als
Werbungskosten anerkannt werden. Diese Entscheidung traf nach Angaben der Bausparkasse Wüstenrot das Finanzgericht des Landes Brandenburg mit seinem jetzt bekannt gewordenen Urteil (Az.: 4 K 2014/98 E). Die Anerkennung von
Werbungskostenüberschüssen (die Kosten der Vermietung sind höher als die Mieteinnahmen) hat nach Meinung des Gerichts eine wichtige Voraussetzung: Die Vermietung soll auf Dauer gesehen dazu dienen, Einnahmen zu erzielen, die höher
als die Kosten sind. Da im Urteilsfall die Mietverträge wegen der beabsichtigten Eigennutzung zeitlich beschränkt waren, fehle es an dem Entschluss, durch langfristige Vermietung einen Überschuss der Einnahmen über die
Werbungskosten zu erzielen. Wie Wüstenrot weiter mitteilt, erhob der Steuerbürger Revision an den Bundesfinanzhof (Az.: I X R 57/00).
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