Hausordnung |
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Im gemeinsamen Interesse sämtlicher Bewohner des Hauses in Bezug auf ein gemeinschaftliches Miteinander und im Hinblick auf
eine ordnungsgemäße Behandlung der Liegenschaft erlassen wir diese Hausordnung. Der/die Unterzeichner erkennt/en durch Unterschrift die Inhalte dieser Hausordnung an. |
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Obhuts- und Sorgfaltspflichten Die Hauseingangs- und Hoftür soll
grundsätzlich geschlossen sein. Zwischen 22.00 Uhr und 06.00 sind diese Türen abzuschliessen. Ebenfalls sind die zum Haus gehörenden Garagentore geschlossen zu halten. Die Zufahrten zu den Garagen und Stellplätzen
sind grundsätzlich freizuhalten. Durch die Abflußleitungen - insbesondere Bad, Küche und WC - dürfen keine keine Abfälle, Essensreste, Fette oder andere Gegenstände, die zu Verstopfungen des
Abwassersystems führen können, entsorgt werden. Diese Gegenstände gehören in den dafür vorgesehenen Müllbehälter oder in den Sondermüll. Die Lagerung von giftigen oder brennbaren Stoffen in der Wohnung oder den
Kellern einschl. der Flure ist nicht gestattet. Soweit es für die Hausbewohner erkennbar und feststellbar ist, werden sie den Eigentümer (Verwalter) schnellstmöglich über Schäden, insbesondere an Zu- und
Abwasserleitungen, Feuchtigkeit im Keller- und Dachbereich, Aufzug und über Schäden an der Heizungsanlage informieren. |
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Ruhezeiten Die Hausbewohner sollen sich so verhalten, dass ihre Mitbewohner
nicht durch Lärm, Musikhören, Musizieren oder ähnliches gestört werden. Besonders an Sonn- und Feiertagen, sowie an Werktagen zwischen 13.00 und 15.00 und 22.00 und 08.00 Uhr ist Lärm, der außerhalb der eigenen
Wohnung dringt, zu vermeiden. In dieser Zeit ist das Musizieren verboten. Die behördlichen Vorschriften sind zu beachten. |
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Reinigung
Die Reinigung der Gemeinschafts- und Verkehrsflächen wird durch die Mieter durchgeführt. Die Reinigung der Etagentreppen , der Treppenpodeste und der Treppenhausfenster ist wöchentlich, im Wechsel mit den anderen
Hausbewohnern, durchzuführen. Die Reinigung der Haus- und der Kellerflure wird im wöchentlichen Wechsel der Mietparteien durchgeführt. Die Mieter des Hauses erhalten eine Reinigungskarte, die nach
erfolgter Reinigung an den nächsten Mieter weiter gegeben werden kann. Der Bürgersteig vor dem Haus wird im Wechsel der Mietparteien durchgeführt. Die Mieter des Hauses erhalten eine Reinigungskarte, die nach
erfolgter Reinigung an den nächsten Mieter weiter gegeben werden kann. |
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Müll Die Mieter des Hauses stellen vor Leerung der Mülltonnen, die
Behälter im Wechsel an den dafür vorgesehenen Abholplatz und bringen die geleerte Mülltonne an ihren ursprünglichen Platz zurück. Der Abstellplatz für die Mülltonne ist durch den/die Mieter, die jeweils für die
Reinigung der Gemeinschaftsflächen verantwortlich sind, sauber zu halten. Bitte achten Sie besonders- entsprechend den behördlichen Vorschriften - auf die ordnungsgemäße Trennung des Mülls. |
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Schnee- und Glatteisbeseitigung Die Schnee- und Glatteisbeseitigung erfolgt
im Wechsel der Mieter des Hauses. Die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Zeiten, ab und bis zu welcher Uhrzeit geräumt werden muß, sind unbedingt einzuhalten. Ist ein Bewohner des Hauses nicht in der
Lage, zu den erforderlichen Zeiten zu räumen, hat er einen Vertreter zu stellen. Der Hauseigentümer (Verwalter) erstellt eine “Schneekarte”, die an den ersten Mieter (Erdgeschoss), der für die Schnee- und
Glatteisbeseitigung zuständig sein soll, aushändigt. Nach durchgeführtem Dienst gibt dieser Mieter die Karte an den nächsten Bewohner weiter. Die weitere Schnee- und Glatteisbeseitigung erfolgt dann im
vorgegebenen Turnus. |
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Treppenhaus und Kellerflure
Im Treppenhaus und im Kellerflur dürfen keine Fahrräder oder Krafträder (z. B. Mopeds, Mofas) abgestellt werden. Kinderwagen können auf den dafür vorgesehen Platz im Treppenhaus abgestellt werden.
Treppenhaus-, Dach- und Kellerfenster sind bei Regen oder Sturm zu schliessen. |
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Hauseingangs- und Wohnungstüren, Klingelschilder Das Anbringen von
selbstgestalteten Hinweisschilder an die Eingangs- oder Wohnungstüren ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den Hauseigentümer (Verwalter) gestattet. Der Hauseigentümer (Verwalter) stellt bei Bedarf
einheitliche Namensschilder für die Klingel-/Sprechanlage und die Briefkästen zur Verfügung. |
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Waschkeller Die Benutzung des Waschkellers ist zwischen 8.00 Uhr und 22.00
Uhr gestattet. Die Benutzung erfolgt im Wechsel mit den übrigen Hausbewohnern. Sollte keine Einigung zwischen den Hausbewohnern über die Benutzungszeiten erfolgen, wird der Eigentümer (Verwalter) einen “Waschplan”
aufstellen. |
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Grillen Das Grillen auf den Balkonen ist nur im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften gestattet. Nehmen Sie bitte auch hier Rücksicht auf Ihre Mitbewohner. Das Grillen auf den zum Haus gehörenden Freiflächen ist nicht gestattet. |
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Ort, Datum: |
Unterschrift: |