Zeeland 2026 - Änderungen

Wichtige Änderungen für Touristen, Vermieter und Eigentümer

1. Steuerliche Neuregelungen 2026

Anhebung der BTW (MwSt) auf 21 %: Der bisher ermäßigte Steuersatz von 9 % für touristische Beherbergungen (Hotels, Ferienhäuser, B&Bs, Kurzzeitvermietung) wird landesweit auf 21 % angehoben.

  • Camping-Stellplätze ohne feste Unterkünfte verbleiben bei 9 %
  • Langfristige Vermietung zu Wohnzwecken (i.d.R. ab 6 Monate) ist häufig umsatzsteuerfrei; Details sind objekt- und nutzungsabhängig
  • Reine Kurzzeitvermietung zu touristischen Zwecken unterliegt künftig 21 %

Quelle: Belastingplan 2026, Ministerie van Financiën

Senkung der Grunderwerbsteuer: Für nicht selbstgenutzte Immobilien sinkt die Overdrachtsbelasting von 10,4 % auf 8 %. Der 2-%-Satz für Eigennutzer bleibt unverändert bestehen.

Box-3-Besteuerung: Immobilienvermögen wird weiterhin nach einem Übergangsmodell mit fiktiver Rendite (je nach Kategorie ca. 5–6 %) besteuert. Die Umstellung auf eine Besteuerung realer Erträge ist frühestens für 2027 vorgesehen.


2. Wirtschaftliche Prognose & Marktfolgen der BTW Erhöhung

Branchenverbände (HISWA-RECRON, Koninklijk Horeca Nederland) erwarten durch die Steuererhöhung insbesondere in Küstenregionen:

  • Preissteigerungen mit prognostiziertem Buchungsrückgang von 10–15 %
  • Verschärften Wettbewerb mit Deutschland (7 %) und Belgien (6 %)
  • Belastungen für Ferienparks und familienorientierten Tourismus

Quellen: ABN AMRO Tourism Update 2026, KHN Positionspapier 11/2025


3. Kurtaxen in Zeeland (Beispiele: Erwartete Sätze 2026)

Die Kurtaxe (Touristensteuer) wird je nach Gemeinde entweder als Betrag pro Person/Nacht oder als Pauschale (z. B. pro Unterkunft/Nacht) erhoben. Die finalen Tarife werden üblicherweise Ende 2025 bzw. Anfang 2026 beschlossen.

Gemeinde / Region Vorläufiger Tarif 2026 Hinweise
Sluis (Zeeuws-Vlaanderen) € 1,70 – € 2,80 p. P./N. oft gestaffelt nach Unterkunftsart (Hotel, Camping, Ferienhaus)
Veere (Walcheren) € 2,10 – € 2,65 p. P./N. inkl. Domburg, Zoutelande, Vrouwenpolder
Schouwen-Duiveland € 1,85 – € 2,45 p. P./N. inkl. Renesse, Burgh-Haamstede
Middelburg ca. € 2,40 p. P./N. häufig einheitlicher Stadttarif

Beispielrechnungen (nur Kurtaxe):

  • 2 Erwachsene, 7 Nächte, Tarif € 2,40 p. P./N. → € 33,60
  • 2 Erwachsene + 2 Kinder, 7 Nächte, Tarif € 2,40 p. P./N. → € 67,20 (wenn Kinder nicht befreit)
  • Hinweis: Einige Gemeinden kennen Ermäßigungen/Befreiungen (z. B. sehr junge Kinder) oder andere Berechnungsmodelle.

Stand: Dezember 2025. Vorläufige Schätzungen basierend auf kommunalen Beschlüssen und Vorlagen Herbst 2025; finale Tarife werden von den Gemeinden bis Jahresende bzw. Anfang 2026 veröffentlicht.


4. Verschärfte Verkehrsbußgelder

Ab 01.01.2026 gelten landesweit angehobene Bußgelder. Die Beträge unterliegen einer jährlichen Indexierung und können geringfügig variieren. Die vollständige Bußgeldtabelle finden Sie hier.


5. Weitere regulatorische Änderungen

Zweitwohnungs- und Nutzungsregelungen

  • Zunehmende Einführung von Hauptwohnsitzpflichten in Wohngebieten
  • Einschränkung dauerhafter Eigennutzung bei Ferienimmobilien
  • Ferienparks oft ausgenommen, sofern Parkreglement greift

Empfehlung: Nutzung vor Kauf/Vermietung verbindlich mit Gemeinde klären.

Versicherung & Haftung

Bei regelmäßiger Ferienvermietung wird eine Immobilie aus Sicht vieler Versicherer als Vermietobjekt (gewerblich bzw. „geschäftsmäßig“) eingestuft. Standard-Policen für selbstgenutztes Wohnen können dann Leistungen kürzen oder ausschließen, wenn die Vermietung nicht gemeldet wurde.

  • Gebäudeversicherung: Prüfen, ob „Ferienvermietung/Beherbergung“ ausdrücklich mitversichert ist (Brand, Leitungswasser, Sturm, Inventar). Ohne Zusatz kann es im Schadenfall Streit geben.
  • Vermieter-Haftpflicht: Deckt typische Gäste-Schäden ab (z. B. Sturz wegen losem Geländer, defekte Treppe, mangelhafte Beleuchtung, Rutschgefahr).
  • Besondere Risiken: E-Ladestation/Wallbox, Sauna/Whirlpool, Kamin/Ofen, Fahrräder/Verleih – diese Punkte sollten explizit genannt und mitversichert werden.
Praxis-Tipp: Einmal schriftlich vom Versicherer bestätigen lassen, dass Ferienvermietung eingeschlossen ist (inkl. Nebenanlagen wie Terrasse, Schuppen, Außensteckdosen).

6. Pflicht zum Energielabel bei Vermietung & Verkauf

Ab 01.01.2026 müssen Ferienhäuser und Ferienwohnungen in den Niederlanden, die vermietet oder verkauft werden, verpflichtend über ein gültiges Energielabel verfügen. Diese Pflicht gilt ausdrücklich auch für touristische Kurzzeitvermietung.

Was ist zu beachten?

  • Das Energielabel muss vor Beginn der Vermietung bzw. vor Veröffentlichung eines Verkaufsangebots vorliegen
  • Es ist im nationalen Energielabel-Register (RVO) zu registrieren
  • Die Kosten trägt der Eigentümer
  • Ausnahmen gelten nur für sehr kleine Objekte (< 50 m²) oder denkmalgeschützte Gebäude

Verstärkte Kontrollen durch Gemeinden

Die Gemeinden in Zeeland haben angekündigt, die Einhaltung der Energielabel-Pflicht gezielt zu kontrollieren, insbesondere bei:

  • Online-Inseraten (Buchungsplattformen, eigene Websites)
  • Melderegister für Ferienvermietung
  • Stichproben bei Ferienparks und Einzelobjekten

Folgen bei Verstoß: Bußgelder, Vermietungsuntersagung und nachträgliche Auflagen.

Empfehlung: Energielabel frühzeitig erstellen lassen und bei jeder Vermarktung (Vermietung & Verkauf) korrekt angeben.


Quellen: Belastingdienst.nl, Rijksoverheid Steuerpläne 2025/26, ABN AMRO Tourism Update 2026, HISWA-RECRON, KHN, Gemeinderatsbeschlüsse Zeeland (Herbst 2025), CJIB, RVO Energielabelregister

Disclaimer: Keine Rechts- oder Steuerberatung. Angaben ohne Gewähr. Stand: Dezember 2025.

Letzte Aktualisierung: 28.12.2025