Wichtige Änderungen für Touristen, Vermieter und Eigentümer
Anhebung der BTW (MwSt) auf 21 %: Der bisher ermäßigte Steuersatz von 9 % für touristische Beherbergungen (Hotels, Ferienhäuser, B&Bs, Kurzzeitvermietung) wird landesweit auf 21 % angehoben.
Quelle: Belastingplan 2026, Ministerie van Financiën
Senkung der Grunderwerbsteuer: Für nicht selbstgenutzte Immobilien sinkt die Overdrachtsbelasting von 10,4 % auf 8 %. Der 2-%-Satz für Eigennutzer bleibt unverändert bestehen.
Box-3-Besteuerung: Immobilienvermögen wird weiterhin nach einem Übergangsmodell mit fiktiver Rendite (je nach Kategorie ca. 5–6 %) besteuert. Die Umstellung auf eine Besteuerung realer Erträge ist frühestens für 2027 vorgesehen.
Branchenverbände (HISWA-RECRON, Koninklijk Horeca Nederland) erwarten durch die Steuererhöhung insbesondere in Küstenregionen:
Quellen: ABN AMRO Tourism Update 2026, KHN Positionspapier 11/2025
Die Kurtaxe (Touristensteuer) wird je nach Gemeinde entweder als Betrag pro Person/Nacht oder als Pauschale (z. B. pro Unterkunft/Nacht) erhoben. Die finalen Tarife werden üblicherweise Ende 2025 bzw. Anfang 2026 beschlossen.
| Gemeinde / Region | Vorläufiger Tarif 2026 | Hinweise |
|---|---|---|
| Sluis (Zeeuws-Vlaanderen) | € 1,70 – € 2,80 p. P./N. | oft gestaffelt nach Unterkunftsart (Hotel, Camping, Ferienhaus) |
| Veere (Walcheren) | € 2,10 – € 2,65 p. P./N. | inkl. Domburg, Zoutelande, Vrouwenpolder |
| Schouwen-Duiveland | € 1,85 – € 2,45 p. P./N. | inkl. Renesse, Burgh-Haamstede |
| Middelburg | ca. € 2,40 p. P./N. | häufig einheitlicher Stadttarif |
Beispielrechnungen (nur Kurtaxe):
Stand: Dezember 2025. Vorläufige Schätzungen basierend auf kommunalen Beschlüssen und Vorlagen Herbst 2025; finale Tarife werden von den Gemeinden bis Jahresende bzw. Anfang 2026 veröffentlicht.
Ab 01.01.2026 gelten landesweit angehobene Bußgelder. Die Beträge unterliegen einer jährlichen Indexierung und können geringfügig variieren. Die vollständige Bußgeldtabelle finden Sie hier.
Empfehlung: Nutzung vor Kauf/Vermietung verbindlich mit Gemeinde klären.
Bei regelmäßiger Ferienvermietung wird eine Immobilie aus Sicht vieler Versicherer als Vermietobjekt (gewerblich bzw. „geschäftsmäßig“) eingestuft. Standard-Policen für selbstgenutztes Wohnen können dann Leistungen kürzen oder ausschließen, wenn die Vermietung nicht gemeldet wurde.
Ab 01.01.2026 müssen Ferienhäuser und Ferienwohnungen in den Niederlanden, die vermietet oder verkauft werden, verpflichtend über ein gültiges Energielabel verfügen. Diese Pflicht gilt ausdrücklich auch für touristische Kurzzeitvermietung.
Die Gemeinden in Zeeland haben angekündigt, die Einhaltung der Energielabel-Pflicht gezielt zu kontrollieren, insbesondere bei:
Folgen bei Verstoß: Bußgelder, Vermietungsuntersagung und nachträgliche Auflagen.
Empfehlung: Energielabel frühzeitig erstellen lassen und bei jeder Vermarktung (Vermietung & Verkauf) korrekt angeben.