So läuft der Prozesse des Immobilienkaufs nach der Einigung zwischen Käufer und Verkäufer ab:
1. Vorvertrag (Voorlopige koopovereenkomst):
- Verhandlungen: Käufer und Verkäufer verhandeln die Bedingungen des Verkaufs
- Aufsetzen und Unterzeichnen: Der Vorvertrag wird durch einen Notar oder Immobilienmakler aufgesetzt und von beiden Parteien unterschrieben
- Rechtliche Bindung: Mit der Unterschrift ist der Vorvertrag rechtlich bindend, unterliegt jedoch typischen aufschiebenden Bedingungen (z.B. Finanzierungsvorbehalt)
- Wichtig - Bedenkzeit: Nach der Unterzeichnung haben Käufer eine gesetzliche Bedenkzeit von 3 Tagen, in der sie ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten können
2. Erfüllung von Bedingungen:
- Finanzierung: Der Käufer muss innerhalb der im Vorvertrag festgelegten Frist die Finanzierung sicherstellen
- Technische Prüfung und Genehmigungen: Falls erforderlich/vereinbart, müssen technische Prüfungen der Immobilie durchgeführt und behördliche Genehmigungen eingeholt werden
- Eine Energielabel muss vorliegen bzw. vor Verkauf eingeholt werden
3. Kaufvertrag (Koopakte):
- Finalisierung: Sobald alle aufschiebenden Bedingungen erfüllt sind, wird der endgültige Kaufvertrag erstellt
- Notarielle Beurkundung: Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, was den Verkauf endgültig und rechtsverbindlich macht
- Zahlung: Der Käufer zahlt den Kaufpreis, im Regelfall über ein Treuhandkonto des Notars
4. Eintragung ins Grundbuch (Kadaster):
- Übergabe der Immobilie: Der Notar veranlasst die Übergabe der Immobilie an den Käufer
- Eintragung: Der Notar sorgt für die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch (Kadaster), wodurch das Eigentum offiziell auf den Käufer übergeht
Wichtig zu wissen:
- Vorvertrag: Rechtlich bindend nach der Unterzeichnung, es sei denn, der Käufer tritt innerhalb der dreitägigen Bedenkzeit zurück
- Kaufvertrag: Durch die notarielle Beurkundung wird der Vertrag endgültig und rechtsverbindlich. Ohne diese Beurkundung ist der Vertrag in den Niederlanden nicht gültig
- Grundbucheintragung: Der Eigentumsübergang ist erst mit der Eintragung im Grundbuch rechtskräftig abgeschlossen. Diese Eintragung garantiert dem Käufer die Eigentumsrechte
- Notarpflicht: In den Niederlanden muss ein Notar die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung ins Grundbuch vornehmen
- Sicherheit: Der Notar stellt sicher, dass alle rechtlichen Schritte korrekt durchgeführt werden und dass keine offenen Ansprüche gegen die Immobilie bestehen
- Schutz des Käufers: Die gesetzliche Bedenkzeit und die aufschiebenden Bedingungen im Vorvertrag bieten dem Käufer Schutz und Sicherheit im Kaufprozess
- Die Parteien, die die notarielle Urkunde (Kaufvertrag) unterzeichnen müssen über ausreichende Kenntnisse der niederländischen Sprache verfügen. Wenn der Vertreter Niederländisch nicht ausreichend versteht, muss ein Dolmetscher hinzugezogen werden