Wer in den Niederlanden eine Ferienimmobilie vermietet, muss verschiedene steuerliche und kommunale Abgaben beachten. Hier finden Sie eine strukturierte Übersicht über direkte und indirekte Steuern sowie laufende Nebenkosten.
a) Betriebseinkünfte (Zelfstandige inkomsten): Bei gewerblicher Vermietung über z. B. Airbnb. Kosten können abgezogen werden. Verbleibender Gewinn wird versteuert.
b) Vermögenseinkünfte (Box 3 – Vermogenrendementsheffing): Bei privater Vermietung. Fiktiver Ertrag wird versteuert.
Bei gewerblicher Vermietung möglich. Aktuell 9 %.
Wird jährlich von der Gemeinde auf Basis des Einheitswerts (WOZ) erhoben. Nutzung unabhängig.
Fällig beim Kauf. Aktuell 10,4 %.
In vielen Gemeinden. Muss vom Gast gezahlt und vom Vermieter abgeführt werden. Pro Nacht oder prozentual.
Diese laufenden Abgaben fallen unabhängig von der Vermietung an und betreffen typischerweise den Verbrauch von Ressourcen wie Energie, Wasser und Abfallentsorgung. Sie werden über Versorger oder Gemeinden abgerechnet.
Wird von der Gemeinde für die Müllentsorgung erhoben. Pauschal oder volumenabhängig. Bei Ferienhäusern kann ein höherer Satz gelten.
Erhebung durch das jeweilige Waterschap für Abwasser- und Wasserreinigung. Je nach Nutzungsart und Personenanzahl.
In den Strom- und Gaspreisen enthalten. Abgabe auf Verbrauch, abhängig von der Höhe des Energiebedarfs.
Direkte/indirekte Steuern:
Laufende Nebenkosten/Abgaben: