Haus oder Wohnung kaufen: Bitte beachten

Bauträger-Modelle wirken auf den ersten Blick komfortabel, weil Grundstück, Planung und Bau aus einer Hand angeboten werden. In der Praxis unterscheiden sie sich jedoch deutlich in Vertragsstruktur, Zahlungslogik, Leistungserbringung und Risikoverteilung. Für Käufer ist daher weniger entscheidend, wie das Modell beworben wird, sondern ob, wann und wie welche Leistungen fällig werden, welche Sicherheiten bestehen und wie verbindlich Termine und Ausführungsqualität geregelt sind. Wer diese Unterschiede versteht, kann Angebote realistisch beurteilen und typische Kostentreiber oder Verzögerungsrisiken frühzeitig erkennen.

Verkaufsoptimierung beim Bauträgerkauf: Was Käufer wissen müssen

Bei Neubauprojekten bedienen sich Bauträger nicht selten verkaufspsychologischer und vertraglicher Mechanismen, um Angebote vorteilhaft darzustellen und Kaufentscheidungen frühzeitig zu fixieren. Dieser Leitfaden beleuchtet gängige Praktiken, typische Fallstricke und wirksame Schutzmaßnahmen – vom Vertrieb bis zur Übergabe.

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1) Vorvertrieb, Reservierung, Zeitdruck

Häufig werden Einheiten mit „Reservierungen“, Fristen oder angeblich knappen Kontingenten verkauft. Kritisch sind Reservierungsgebühren ohne klare Rückzahlungslogik sowie „Soft Commitments“, die faktisch Druck erzeugen, bevor wesentliche Unterlagen (Teilungserklärung, Baubeschreibung, Ausführungsplanung) vorliegen.

  • Reservierung nur kurz, schriftlich und mit eindeutiger Rückzahlungsklausel.
  • Keine Zahlungen „zur Sicherung“ ohne belastbare Vertrags- und Sicherungsmechanik.
  • Vergleichsangebote einholen und Zeitdruck aktiv entschärfen (Bedenkzeit/Prüffrist verhandeln).

2) Genehmigungen, Finanzierung, Vorverkaufsquoten

Verkaufsstarts erfolgen teils, bevor alle Genehmigungen final sind oder bevor die Projektfinanzierung vollständig durchstrukturiert ist. Interne Vorverkaufsquoten (z. B. 70–80%) können den Baubeginn verzögern – für frühe Käufer bedeutet das oft: längere Wartezeit bei gleichzeitiger Finanzierungsbindung.

  • Vertraglich klären: Welche Bedingungen sind wirklich aufschiebend (z. B. Genehmigung) – und was bedeutet das für den Käufer?
  • Meilensteine schriftlich fixieren (Baubeginn, Rohbau, Bezugsfertigkeit, Außenanlagen).

3) Zahlungspläne, Sonderwünsche und Sicherheiten

Abschlagszahlungen müssen sich am Baufortschritt orientieren. Risikotreiber sind vorgezogene Zahlungen (z. B. „Erschließung“, Planung) oder vollständig fällige Sonderwünsche, obwohl die Leistung erst später entsteht. Im Insolvenzfall kann das zu erheblichen Verlusten führen, wenn Sicherheiten fehlen.

  • Fälligkeit nur bei klaren Voraussetzungen (z. B. Nachweise/Sicherheiten, Baufortschritt).
  • Sonderwünsche: Preis- und Leistungsfixierung + Zahlungslogik nach Leistung (nicht 100% im Voraus).
  • Sicherheiten prüfen: Vormerkung/Freistellung/ggf. Bürgschaft/Treuhandmodell – je nach Abwicklungsstruktur.

4) Termine, „ca.“-Formeln und Verzögerungen

Optimistische Fertigstellungstermine sind ein häufiger Vermarktungshebel. Ohne Vertragsstrafe oder klare Definition von „bezugsfertig“ laufen Ansprüche ins Leere. Käufer tragen dann oft eine Doppelbelastung (Miete + Rate).

  • Bezugsfertigkeit definieren (z. B. Heizung/Elektrik/Sanitär, Abnahmen, Erschließung, Zugang).
  • Vertragliche Konsequenzen bei Verzug: Vertragsstrafe oder pauschalierter Verzugsschaden.
  • Außenanlagen/Stellplätze: eigener Termin oder klare Fertigstellungspflicht.

5) Flächenangaben und Berechnungstricks

Ohne eindeutige Berechnungsmethode sind Flächen schwer vergleichbar. Typische Stellschrauben sind Balkone/Terrassen, Dachschrägen, Abseiten sowie irreführend beworbene Nutzflächen (Keller, Spitzboden, Hobbyräume).

  • Messmethode verbindlich vereinbaren (z. B. WoFlV oder DIN – und welche Flächen einbezogen sind).
  • Abweichungsregel verhandeln (z. B. Preisanpassung ab 3–5% Abweichung; klares Nachmess-Regelung).
  • Planunterlagen: bemaßte Pläne + Schnitte anfordern (z. B. 1:50) und kritische Stellen prüfen.

6) Grundrisse, Renderings, Musterwohnung

Renderings und Musterwohnungen zeigen oft „Upgrade-Realität“: besseres Licht, größere Wirkung, hochwertigere Ausstattung. Grundrisse sind mitunter nicht vollständig bemaßt; Stützen/Schächte werden visuell entschärft.

  • Baubeschreibung und Ausstattungslisten als verbindliche Anlagen.
  • „Gleichwertig“-Austauschklauseln begrenzen (Marke/Qualität/Preisniveau definieren).
  • Plausibilitätscheck: Stellflächen, Türschwenkbereiche, Küchenzeile, Möblierbarkeit.

7) Betriebskosten, Energetik, Hausgeld

Hausgeld- und Energiekostenprognosen sind teils optimistisch (Rücklagenansatz, Wartung, Gemeinschaftsflächen, Aufzüge, Tiefgarage, Außenanlagen). Das kann die monatliche Belastung im Exposé zu günstig erscheinen lassen.

  • Hausgeldkalkulation: Rücklagen, Wartung, Hausmeister, Verwaltung, Versicherungen prüfen.
  • Energetik: Annahmen und Nutzerprofile hinterfragen; reale Nebenkosten nicht „kleinrechnen“ lassen.

8) WEG, Teilungserklärung und Gemeinschaftseigentum

Späte oder komplexe Teilungserklärungen können Kostenverteilung, Sondernutzungsrechte und Bauträger-Sonderrechte zu Lasten der Erwerber verschieben. Für Mängel am Gemeinschaftseigentum ist zudem die Organisation in der WEG-Startphase entscheidend.

  • Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung frühzeitig anfordern und prüfen.
  • Kostenschlüssel, Sondernutzungsrechte, Erstverwalterregelungen, Sonderrechte identifizieren.

9) Abnahme, Mängel, Gewährleistung

Die Abnahme ist ein Schlüsselmoment: Sie beeinflusst Fristen, Beweislast und den Druck auf den Bauträger. Mängel sollten lückenlos dokumentiert und fristgerecht gerügt werden. Für Bauwerke gelten regelmäßig lange Gewährleistungsfristen, aber nur bei sauberer Mängelverfolgung lassen sich Rechte effektiv durchsetzen.

  • Abnahme nur mit Protokoll, Fotodokumentation und klaren Fristen zur Nachbesserung.
  • Gemeinschaftseigentum: Mängelkoordination über WEG/Verwalter sicherstellen.

10) Kellerräume, Gemeinschaftsräume und Stellplätze: Fläche wird umgewidmet

Bei Eigentumswohnanlagen fällt zunehmend auf, dass persönliche Kellerräume sowie Gemeinschaftsflächen wie Wasch-/Trockenräume oder Fahrradräume kleiner ausfallen oder ganz entfallen. Hintergrund ist häufig eine wirtschaftliche Optimierung: Flächen im Untergeschoss lassen sich für Stellplätze (insbesondere in Tiefgaragen) oft besser und gewinnbringender vermarkten. Für Käufer bedeutet das: weniger Stauraum, schlechtere Nutzbarkeit im Alltag und ggf. Folgekosten (externe Lagerflächen, Fahrradboxen, zusätzliche Stellplatzpflichten).

  • Prüfen, ob ein zugeordneter Kellerraum tatsächlich Bestandteil des Sondereigentums/Sondernutzungsrechts ist.
  • Gemeinschaftsräume (Waschen/Trocknen/Fahrrad) in Plänen und Teilungserklärung konkret verorten und dimensionieren.
  • Stellplätze: Anzahl, Lage, Breite, Nebenflächen (Kinderwagen/Fahrrad) und spätere Umnutzungsoptionen hinterfragen.

Checkliste für Käufer: Red Flags und Schutzklauseln

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Projekt/Objekt:
Ansprechpartner:

Vorvertrieb & Reservierung

Genehmigung, Baubeginn, Meilensteine

Zahlungsplan & Sicherheiten

Termine, Verzug, Übergabe

Fläche & Preis

Notizen:

Ausstattung, Baubeschreibung, „gleichwertig“

Keller, Gemeinschaftsräume & Stellplätze

WEG/Teilungserklärung/Gemeinschaftseigentum

Abnahme & Mängel

Datum:
Unterschrift:

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