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Selbstgenutztes Eigenheim verkaufen: Worauf Sie achten sollten

Wer sein selbstgenutztes Haus oder seine Eigentumswohnung verkauft, sollte nicht nur den Kaufpreis im Blick behalten. Entscheidend sind auch Bonität des Käufers, Finanzierung, Kaufvertragsgestaltung, Darlehensablösung und steuerliche Fragen.

1. Ist der Käufer wirklich zahlungsfähig?

Ein sympathischer Interessent ist noch kein sicherer Käufer. Lassen Sie sich vor der Beurkundung idealerweise eine Finanzierungsbestätigung oder einen belastbaren Eigenkapitalnachweis vorlegen. So reduzieren Sie das Risiko, dass der Verkauf kurz vor dem Notartermin oder danach scheitert.

Sinnvoll ist außerdem, dass der Käufer den Notar beauftragt. Kommt der Vertrag nicht zustande, liegen die bis dahin entstandenen Notarkosten regelmäßig eher beim Auftraggeber.

2. Vorfälligkeitsentschädigung prüfen

Besteht für Ihre Immobilie noch ein laufendes Darlehen mit Zinsbindung, kann bei vorzeitiger Ablösung eine Vorfälligkeitsentschädigung entstehen. Diese hängt unter anderem von Restschuld, Restzinsbindung, vereinbartem Zinssatz und möglichen Sondertilgungsrechten ab.

Fordern Sie die Berechnung frühzeitig bei Ihrer Bank an und lassen Sie diese bei größeren Beträgen prüfen. Fehlerhafte oder überhöhte Forderungen kommen in der Praxis vor.

3. Kaufvertrag sauber regeln

Der Kaufvertrag sollte klar festlegen, wann Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahr auf den Käufer übergehen. Ab diesem Zeitpunkt sollte eindeutig geregelt sein, wer Grundsteuer, Versicherungen, Hausgeld, Betriebskosten und Instandhaltung trägt.

Ebenso wichtig sind vollständige Angaben zu bekannten Mängeln, Modernisierungen, Baulasten, Dienstbarkeiten, Energieausweis und vorhandenen Unterlagen.

4. Steuerliche Fragen rechtzeitig klären

Der Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie ist häufig steuerfrei, wenn sie im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Verkauf ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde oder zumindest im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt wurde.

Vorsicht ist geboten bei Vermietung, teilweiser Fremdnutzung, gewerblichen Flächen, Erbbaurechten oder komplexeren Eigentumsverhältnissen. Hier sollte vor dem Verkauf steuerlicher Rat eingeholt werden.

Praxis-Tipp: Vor der Vermarktung sollten Sie Darlehensstand, mögliche Vorfälligkeitsentschädigung, Grundbuch, Energieausweis, Modernisierungsnachweise und steuerliche Rahmenbedingungen prüfen.

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