Betriebskosten sind laufende Ausgaben, die im Rahmen der Nutzung eines Gebäudes entstehen. Gemäß § 27 II. BV können 17 Arten dieser Kosten auf die Mieter umgelegt werden.Diese Checkliste bietet eine vollständige Übersicht.
Was sind umlagefähige Betriebskosten? Betriebskosten sind die laufenden Kosten, die dem Eigentümer durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Gebäudes oder Grundstücks fortlaufend entstehen. Sie umfassen unter anderem Aufwendungen für Wasser, Heizung, Müllentsorgung oder Hauswartdienste. Der Vermieter darf diese Kosten gemäß § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) anteilig auf die Mieter umlegen – sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Diese Checkliste zeigt alle zulässigen Positionen transparent und übersichtlich. Ein regelmäßiger Vergleich dieser Kosten hilft, mögliche Erhöhungen zu erkennen und die Nebenkostenabrechnung besser zu verstehen. - Einen Beko-Check können Sie am Ende der Seite durchführen