Betriebskostenspiegel - wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten in Deutschland ?
Mieter müssen in Deutschland im Durchschnitt 2,17 Euro/qm/Monat für Betriebskosten zahlen. (Abrechnungsjahr 2018) (dmb). Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die sogenannte zweite Miete bis zu 2,88 Euro/qm/Monat betragen. Das ist eine Steigerung von rund 2,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. - Für die Jahre 2019 - 2022 liegt noch kein neuer Betriebskostenspiegel vor - vor allem für das Jahr 2022 ist mit einem exorbitanten Anstieg der Energiekosten zu rechnen.
Quelle der Daten: Deutscher Mieterbund
Tipps zur Betriebskostenabrechnung
1. Ihr Vermieter muss innerhalb von 12 Monaten abrechnen
2. Sie können innerhalb von 12 Monaten gegen die Abrechnung Einspruch einlegen
3. Vergleichen Sie die Abrechnung mit den im Mietvertrag aufgeführten Betriebskostenposition, ob diese auch im Mietvertrag vereinbart sind
4. Stimmt der im Mietvertrag aufgeführte Umlageschlüssel mit der Abrechnung überein (z. B. Verbrauch, Personen, QM)?
5. Ist der Abrechnungszeitraum aufgeführt - das ist Pflicht bei der Abrechnung
6. Sind die Gesamtkosten des Hauses aufgeführt - das ist ebenfalls Pflicht!
7. Ist der Anteil Ihrer Wohnung aufgeführt - ansonsten können Sie Ihre Kosten nicht bewerten
8. Ist Ihre geleistete Vorauszahlung angegeben?
9. Gibt es im Vergleich zur Abrechnung des Vorjahres exorbitante Steigerungen?
10. Sind Reparaturen aufgeführt? Diese sind nicht umlegbar!
11. Ist die Abrechnung verständlich aufgebaut? Wenn nicht, lassen sie sich die Berechnung von Ihrem Vermieter erklären.
12. Sollten sie nicht mit Ihrem Vermieter weiterkommen - helfen die örtl. Mietervereine bei der Prüfung
13. Böse Überraschungen vermeiden:
Prüfen Sie aufgrund der exorbitant gestiegenen Energiekosten Ihre monatlichen Abschläge auf mögliche Nachzahlungen und legen eine Reserve für spätere Nachzahlungen an. - Eine Erhöhung der Vorauszahlung ist auch möglich, birgt jedoch die Gefahr, dass die an den Versorger oder Vermieter gezahlten Beträge verloren sind, sollte z. B. der Energieversorger selbst insolvent werden.
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