Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie fällig wird. Sie zählt zu den größten Nebenkosten neben dem Kaufpreis und wird in der Regel vom Käufer getragen.
Die Höhe der Steuer variiert je nach Bundesland, da jedes Bundesland seinen eigenen Steuersatz festlegt. In Deutschland liegt der Steuersatz aktuell zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. :contentReference[oaicite:0]{index=0}
Die folgende Tabelle gibt einen aktuellen Überblick über die in den Bundesländern geltenden Sätze:
| Bundesland | Steuersatz |
|---|---|
| Baden-Württemberg | 5,0 % |
| Bayern | 3,5 % |
| Berlin | 6,0 % |
| Brandenburg | 6,5 % |
| Bremen | 5,5 % (ab 01.07.2025) |
| Hamburg | 5,5 % |
| Hessen | 6,0 % |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % |
| Niedersachsen | 5,0 % |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % |
| Saarland | 6,5 % |
| Sachsen | 5,5 % |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % |
| Thüringen | 5,0 % |
Insgesamt zeigt sich, dass Immobilienerwerb in einigen Bundesländern deutlich teurer ist als in anderen – rein aufgrund der Steuerbelastung beim Eigentumsübergang. :contentReference[oaicite:1]{index=1}
Die Grunderwerbsteuer wird auf den gesamten Kaufpreis der Immobilie bzw. des Grundstücks erhoben. Bei der Bemessung kann der Wert beweglicher Wirtschaftsgüter (z. B. Möbel, Einbauküche), die separat ausgewiesen sind, in bestimmten Fällen den steuerpflichtigen Wert mindern. :contentReference[oaicite:2]{index=2}
Eine Ausnahme bilden bestimmte sogenannte „share deals“. Dabei wird nicht die Immobilie selbst, sondern eine Gesellschaft erworben, die Immobilien im Eigentum hält. Unter bestimmten Voraussetzungen wird in solchen Fällen keine Grunderwerbsteuer fällig, was insbesondere bei größeren Immobilienportfolios erhebliche Steuereffekte haben kann.