Die Grunderwerbsteuer

Kurzer Hinweis: Nachfolgende Darstellung informiert über die aktuelle Situation der Grunderwerbsteuer in Deutschland (Stand 2025/2026). Sie ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit.

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie fällig wird. Sie zählt zu den größten Nebenkosten neben dem Kaufpreis und wird in der Regel vom Käufer getragen.

Die Höhe der Steuer variiert je nach Bundesland, da jedes Bundesland seinen eigenen Steuersatz festlegt. In Deutschland liegt der Steuersatz aktuell zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. :contentReference[oaicite:0]{index=0}

Grunderwerbsteuersätze der Bundesländer (Stand 2025/2026)

Die folgende Tabelle gibt einen aktuellen Überblick über die in den Bundesländern geltenden Sätze:

Bundesland Steuersatz
Baden-Württemberg5,0 %
Bayern3,5 %
Berlin6,0 %
Brandenburg6,5 %
Bremen5,5 % (ab 01.07.2025)
Hamburg5,5 %
Hessen6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %
Niedersachsen5,0 %
Nordrhein-Westfalen6,5 %
Rheinland-Pfalz5,0 %
Saarland6,5 %
Sachsen5,5 %
Sachsen-Anhalt5,0 %
Schleswig-Holstein6,5 %
Thüringen5,0 %

Insgesamt zeigt sich, dass Immobilienerwerb in einigen Bundesländern deutlich teurer ist als in anderen – rein aufgrund der Steuerbelastung beim Eigentumsübergang. :contentReference[oaicite:1]{index=1}

Besonderheiten der Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer wird auf den gesamten Kaufpreis der Immobilie bzw. des Grundstücks erhoben. Bei der Bemessung kann der Wert beweglicher Wirtschaftsgüter (z. B. Möbel, Einbauküche), die separat ausgewiesen sind, in bestimmten Fällen den steuerpflichtigen Wert mindern. :contentReference[oaicite:2]{index=2}

Eine Ausnahme bilden bestimmte sogenannte „share deals“. Dabei wird nicht die Immobilie selbst, sondern eine Gesellschaft erworben, die Immobilien im Eigentum hält. Unter bestimmten Voraussetzungen wird in solchen Fällen keine Grunderwerbsteuer fällig, was insbesondere bei größeren Immobilienportfolios erhebliche Steuereffekte haben kann.

Praxisbezogene Hinweise

  • Die Grunderwerbsteuer ist meist innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids an das zuständige Finanzamt zu entrichten. :contentReference[oaicite:3]{index=3}
  • Verhandlungsstrategien im Kaufvertrag können den Zeitpunkt der Steuerentstehung beeinflussen (z. B. Kaufpreisaufteilung), jedoch nicht den Steuersatz selbst.
  • Unabhängig davon, ob Käufer oder Verkäufer im Vertrag zur Zahlung verpflichtet wird, haftet grundsätzlich jeder Erwerber gesamtschuldnerisch gegenüber dem Finanzamt. :contentReference[oaicite:4]{index=4}

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