Marktlage Immobilien

Bauen · Modernisieren · Umbauen

Landesbauordnungen der Bundesländer

Wer bauen, modernisieren oder ein Gebäude anders nutzen möchte, muss zahlreiche öffentlich-rechtliche Vorgaben beachten. Beim Bauordnungsrecht gibt es keine einheitliche, für ganz Deutschland geltende Bauordnung: Jedes der 16 Bundesländer besitzt eine eigene Landesbauordnung.

Die folgende Übersicht führt zu den amtlichen Rechtsportalen der Länder. Dort finden Sie die jeweils veröffentlichte Fassung der Landesbauordnung, ergänzende Hinweise und – je nach Portal – Druck- oder PDF-Funktionen.

Welche Vorschriften gelten?

Maßgeblich ist grundsätzlich die Landesbauordnung des Bundeslandes, in dem sich das Grundstück befindet. Zusätzlich können etwa Bebauungspläne, örtliche Satzungen, technische Baubestimmungen und weitere Fachgesetze gelten.

Was ist die Musterbauordnung?

Die Musterbauordnung ist eine von der Bauministerkonferenz erarbeitete Orientierung für die Länder. Sie ist selbst kein Gesetz und entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung.

Amtliche Rechtsquellen

Links geprüft: August 2026
Bundesland / Regelwerk Abkürzung Quelle
Baden-Württemberg LBO Amtliche Onlinefassung
Bayern BayBO Amtliche Onlinefassung
Berlin BauO Bln Amtliche Onlinefassung
Brandenburg BbgBO Amtliche Onlinefassung
Bremen BremLBO Transparenzportal
Hamburg HBauO Amtliche Onlinefassung
Hessen HBO Amtliche Onlinefassung
Mecklenburg-Vorpommern LBauO M-V Amtliche Onlinefassung
Niedersachsen NBauO NI-VORIS
Nordrhein-Westfalen BauO NRW 2018 Amtliche Onlinefassung
Rheinland-Pfalz LBauO Amtliche Onlinefassung
Saarland LBO Amtliche Onlinefassung
Sachsen SächsBO REVOSax
Sachsen-Anhalt BauO LSA Amtliche Onlinefassung
Schleswig-Holstein LBO Amtliche Onlinefassung
Thüringen ThürBO Amtliche Onlinefassung
Musterbauordnung MBO Dokumentübersicht / PDF

Hinweis: Die Übersicht dient der ersten Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder fachliche Prüfung des konkreten Bauvorhabens. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Auskunft der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Trotz regelmäßiger Kontrolle können externe Internetadressen von den jeweiligen Behörden geändert werden.

Impressum   Kontakt  Disclaimer   Über uns
© Copyright and Desgin by ImmoPilot founded 1999 - Registered Trademark - DPMA Berlin