Marktlage Immobilien

Die Mieterselbstauskunft

Mieterselbstauskunft

Die Mieterselbstauskunft ist für den Vermieter ein wirksames Mittel, vor Abschluss eines Mietvertrages die wirtschaftlichen Verhältnisse des/der Mietinteressenten zu überprüfen.
Sie können mt der unterschriebenen Selbstauskunft zwar nicht sicher sein, dass die abgefragten Angaben richtig und wahrheitsgemäß beantwortet wurden, jedoch haben Sie auf Grund der Angaben wie zum Beispiel Name des Arbeitgebers und Anschrift der letzten Wohnung zusätzliche Möglichkeiten, die Ausführungen des Mietinteressenten zu verifizieren.  
Sind die Angaben des Mietinteressenten zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen falsch, haben Sie weiterhin die Möglichkeit, Ihren Mieter fristlos zu kündigen. 
Hinweis: Fragen zur Privatsphäre des/der Mietinteressenten haben in der Selbstauskunft nichts zu suchen und müssen auch nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.  Sie können also den Interessenten/die Interessentin nicht dafür belangen, wenn zum Beispiel Fragen zu bestehenden Schwangerschaften, Krankheiten oder Kochgewohnheiten nicht wahrheitsgemäß beantwortet wurden. 
Die Gerichte entscheiden in diesen Punkten zu Gunsten des Mieters. 

! Ein Selbstauskunfts-Formular finden Sie hier:
Mieterselbstauskunft

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