AB: Altbau – umgangssprachlich für ältere Gebäude (häufig vor 1945 genannt, rechtlich nicht einheitlich definiert).
Abgeschlossenheitsbescheinigung: Bescheinigung der Baubehörde, dass eine Einheit baulich abgeschlossen ist (Voraussetzung für Sondereigentum).
Abstandsfläche: Gesetzlich vorgeschriebene Freiflächen zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen.
Auflassung: Notarielle Einigung über den Eigentumsübergang beim Immobilienkauf.
Auflassungsvormerkung: Eintragung im Grundbuch zur Sicherung des Käuferanspruchs (Schutz vor Doppelverkauf/Belastungen).
Aufteilungsplan: Bauzeichnung, die Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum räumlich abgrenzt (Anlage zur Teilungserklärung).
Bauliche Veränderung: Maßnahme am Gemeinschaftseigentum, die über Instandhaltung/Instandsetzung hinausgeht (Regeln zur Beschlussfassung und Kosten beachten).
Baujahr (Bj): Jahr der Gebäudeerrichtung.
Baufenster: Der im Bebauungsplan festgelegte Bereich, der bebaut werden darf.
Beirat: Wohnungseigentümerbeirat – unterstützt und überwacht den Verwalter (WEG-Organ).
Beschlusskompetenz: Rechtlicher Rahmen, was die WEG per Beschluss regeln darf (sonst anfechtbar/nichtig).
Beschlusssammlung: Sammlung der WEG-Beschlüsse (Dokumentation, wichtig für Käufer/Verwalterwechsel).
Betriebskosten (BK): Laufende Kosten (z.B. Wasser, Müll, Hausreinigung), umlagefähig nach BetrKV; Heiz-/Warmwasserkosten i.d.R. nach HeizkostenV.
Bezugsfrei: Wohnung ist fertiggestellt und wird nicht bewohnt – sofort verfügbar.
Bruttokaltmiete: Miete inkl. kalter Betriebskosten, aber ohne Heizkosten.
Carport: Überdachter Stellplatz. Status (Sondereigentum, Teileigentum oder Sondernutzungsrecht) steht in der Teilungserklärung.
Dachgeschoss (DG): Oberste Etage unter dem Dach. Wohnflächenberechnung erfolgt meist nach WoFlV (vertraglich ggf. abweichend).
Dachschräge: Wohnflächen-Anrechnung (WoFlV): unter 1 m = 0%, 1–2 m = 50%, ab 2 m = 100%.
Dachterrasse (DT): Terrasse auf Flachdach. Meist Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht; Anrechnung zur Wohnfläche oft 25–50% (vertraglich/üblich).
Denkmalschutz: Besonderer Schutz historischer Gebäude. Sanierungen erfordern Genehmigungen; steuerliche Abschreibungsvorteile können möglich sein (wenn Voraussetzungen erfüllt sind).
Doppelhaushälfte (DHH): Eines von zwei aneinandergebauten Häusern; rechtlich teils nach WEG geteilt.
Eigentumswohnung (ETW): Sondereigentum an einer Wohnung plus Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum.
Einbauküche (EBK): Fest eingebaute Küche. Im Kaufvertrag am besten ausdrücklich regeln (z.B. Inventarliste/Preis), um Streit über Umfang/Mitverkauf zu vermeiden.
Energieausweis: Pflichtdokument zum energetischen Zustand. Anforderungen ergeben sich aus dem GEG (seit 2020, novelliert 2023/2024).
Erbbaurecht (EBR): Bauen/Nutzen auf fremdem Grund. Man zahlt Erbbauzins statt Grundstückskauf; Recht ist grundbuchlich gesichert.
Erhaltungsrücklage: (Früher Instandhaltungsrücklage). Ansparung der WEG für größere Reparaturen/Instandsetzungen am Gemeinschaftseigentum.
Einzelabrechnung: Anteilige Jahresabrechnung pro Einheit (auf Basis Verteilerschlüssel), zusätzlich zur Gesamt-/Jahresabrechnung.
Fertighaus: Haus aus industriell vorgefertigten Elementen.
Fußbodenheizung (FBH): Heizung im Fussboden; oft effizient bei niedrigen Vorlauftemperaturen (z.B. Wärmepumpe).
GEG: Gebäudeenergiegesetz (seit 2020, novelliert 2023/2024). Regelt energetische Anforderungen, u.a. für Neubau, Sanierung und Anlagentausch.
Gemeinschaftsordnung (GO): Teil der Teilungserklärung, regelt u.a. Stimmrechte, Kostenverteilung und Nutzungen in der WEG.
Gemeinschaftseigentum: Teile des Hauses, die allen gehören (z.B. Dach, Fassade, Treppenhaus; Leitungen häufig bis zur Abzweigung Gemeinschaftseigentum – Details stehen in TE/GO).
GFZ / GRZ: Geschossflächenzahl / Grundflächenzahl (baurechtliche Kennzahlen der Grundstücksnutzung).
Grundbuch: Amtliches Register über Eigentum, Rechte (z.B. Wegerecht) und Belastungen (z.B. Grundschuld).
Grundschuld: Häufigste Kreditsicherheit im Grundbuch; sichert Darlehensansprüche der Bank (anders als die Hypothek).
Hausgeld: Monatliche Vorauszahlung an die WEG. Umfasst umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten, Verwaltung sowie Zuführung zur Erhaltungsrücklage.
Hausordnung: Regeln zum Zusammenleben (z.B. Ruhezeiten, Nutzung Gemeinschaftsflächen), meist Bestandteil der Gemeinschaftsordnung oder per Beschluss geregelt.
Hochparterre (HP): Leicht erhöhtes Erdgeschoss (Begriff ist nicht einheitlich normiert).
Instandhaltung: Laufende Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustands (z.B. Wartung, kleinere Arbeiten).
Instandsetzung: Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands nach Defekt/Schaden (z.B. Reparatur Dach, Erneuerung defekter Leitungen).
Jahresabrechnung: Abrechnung der tatsächlichen Einnahmen/Ausgaben der WEG für ein Wirtschaftsjahr; Grundlage für Nachzahlung/Guthaben.
Kaufnebenkosten: Nebenkosten beim Erwerb (typisch: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch; ggf. Makler) – nicht zu verwechseln mit Betriebskosten.
Keller (K): Kann Sondereigentum, Teileigentum oder Gemeinschaftseigentum sein (siehe Teilungserklärung).
KfW-Effizienzhaus: Standard für energetisches Bauen/Sanieren; kann Förderprogramme ermöglichen (Konditionen ändern sich häufig).
Lasten- und Nutzenwechsel: Stichtag im Kaufvertrag, ab dem Kosten, Risiken und Erträge (z.B. Miete) auf den Käufer übergehen.
Lage: Standortbeschreibung (z.B. zentral, ruhig, Infrastruktur). Einer der wichtigsten Faktoren für den Immobilienwert.
Maisonette: Wohnung über zwei oder mehr Etagen mit interner Treppe.
Miteigentumsanteil (MEA): Bruchteil am Gesamteigentum (oft in 1/1.000). Bestimmt Kostenverteilung und teils Stimmgewicht – Details in TE/GO.
Modernisierung: Bauliche Verbesserung (z.B. energetische Maßnahmen, Aufzug). In der WEG oft als bauliche Veränderung mit Beschluss-/Kostenregeln.
Nebenkosten (Miete): Umgangssprachlich für Betriebskosten (BK) im Mietverhältnis.
Nießbrauch: Dingliches Recht, eine Immobilie zu nutzen und Erträge zu ziehen (z.B. Vermietung), obwohl man nicht Eigentümer ist (steht im Grundbuch).
Nutzfläche (Nfl.): Flächen, die nicht primär zum Wohnen dienen (z.B. Keller, Speicher, Technik). Berechnung häufig nach DIN 277.
Penthouse: Hochwertige Wohnung auf dem Dach eines Gebäudes, oft mit großen Terrassen.
Provisionsfrei: Keine Maklergebühr für Käufer/Mieter. Bei Miete gilt i.d.R. das Bestellerprinzip; beim Kauf gelten je nach Fall Regeln zur Courtage-Teilung.
Rücklagenzuführung: Anteil des Hausgeld, der in die Erhaltungsrücklage fließt (Höhe nach Wirtschaftsplan/Beschluss).
Sondereigentum: Recht an den abgeschlossenen Räumen einer Wohnung. Inhalt und Grenzen ergeben sich aus Teilungserklärung/Aufteilungsplan.
Sondernutzungsrecht (SNR): Recht eines Eigentümers, Teile des Gemeinschaftseigentums (z.B. Garten, Stellplatzfläche) allein zu nutzen.
Sonderumlage: Zusätzliche Zahlung der Eigentümer, wenn Mittel (Hausgeld/Rücklage) für eine Maßnahme nicht ausreichen.
Souterrain: Wohnung teilweise unter Gelände. Wichtig sind Belichtung, Feuchte-/Dämmzustand und vertragliche Wohnflächenangaben.
Teileigentum: Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen/Flächen (z.B. Büro, Gewerbe, TG-Stellplatz je Ausgestaltung).
Teilungserklärung: Notarielles Dokument, das das Gebäude rechtlich in (Teil-)Sondereigentum aufteilt; enthält oft Gemeinschaftsordnung, MEA, SNR und Verteilerschlüssel.
Tiefgarage (TG): Unterirdischer Parkraum; Stellplätze oft als Teileigentum oder Sondernutzungsrecht geregelt.
Verkehrswert: Marktwert einer Immobilie, z.B. in Gutachten ermittelt.
Verwalter: Verwalter der WEG – organisiert Verwaltung, Umsetzung von Beschlüssen, Abrechnung und Instandhaltung.
Verwaltervertrag: Vertragliche Grundlage der Verwaltertätigkeit (Leistungen, Vergütung, Laufzeit) neben der Bestellung durch Beschluss.
Vollwärmeschutz (WDVS): Wärmedämmverbundsystem an der Fassade zur Energieeinsparung (Anforderungen u.a. nach GEG).
Wohnrecht: Dingliches Recht, eine Wohnung zu bewohnen (Grundbuch). Anders als Nießbrauch meist ohne Vermietungsrecht.
Wirtschaftsplan: Jährliche Prognose der Kosten der WEG als Basis für Hausgeld und Rücklagenzuführung.
Wohnfläche (Wfl.): Fläche meist nach WoFlV. Balkone/Terrassen oft 25% (teils 50% bei hoher Qualität), Schrägen anteilig.
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG): Gesamtheit aller Eigentümer als rechtliche Gemeinschaft; trifft Entscheidungen durch Beschlüsse in der Eigentümerversammlung.
Zentralheizung (ZH): Eine Heizungsanlage für das gesamte Haus (z.B. Gas, Fernwärme, Wärmepumpe).
Zwangsversteigerung: Verkauf durch das Gericht zur Befriedigung von Gläubigern, z.B. bei Zahlungsunfähigkeit.