Immer mehr Mieterinnen und Mieter möchten mit sogenannten Balkonkraftwerken – kleinen Solaranlagen für den Balkon – eigenen Strom erzeugen, das Klima schützen und ihre Energiekosten senken. Obwohl die Installation technisch einfach und gesetzlich grundsätzlich erlaubt ist, stoßen solche Vorhaben in der Praxis häufig auf Widerstand, insbesondere seitens der Vermieter.
Ein aktueller Fall aus Aachen verdeutlicht das Problem: Ein Mieter kämpft seit über einem Jahr um die Genehmigung für sein Balkonkraftwerk, doch die Wohnungsbaugesellschaft Vonovia blockiert das Projekt mit aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) „absurden“ Auflagen - darunter eine Windlastberechnung, ein statischer Nachweis und die Montage durch eine Fachfirma. Dabei gelten Balkonkraftwerke als sicher, rückstandslos rückbaubar und unkompliziert zu installieren.
Absurde Forderungen?
Die DUH unterstützt nun die Klage des Mieters gegen Vonovia. Ziel ist eine rechtliche Klärung, welche Anforderungen Vermieter stellen dürfen und ab wann diese reine Verhinderung darstellen. Zudem fordert die DUH von der Bundesregierung einen klaren gesetzlichen Rahmen, damit die Energiewende auch in Bürgerhand gelingen kann.
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