Teilverkauf von Immobilien: Achtung - BaFin warnt
Bankenaufsicht weist auf Tücken im Teilverkaufmodell hin:

Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) warnt vor Teilverkauf-Modellen von Immobilien, denn oftmals halten die angepriesenen Modelle nicht das was sie versprechen.

Teilverkauf der Immobilie – was ist das?

Beim Immobilien-Teilverkauf verkaufen der Immobilieneigentümer bis zu 50 Prozent des Eigenheims an ein Unternehmen. Gleichzeitig wird das Teilkauf-Unternehmen bevollmächtigt, die Immobilie später zu veräußern. Bis zum Gesamtverkauf kann das Haus weiter genutzt werden. Für die Nutzung wird ein monatliches Entgelt fällig.

Wer sind die Anbieter?

Die Anbieter

Anbieter sind z. B. Hausanker, Heimkapital oder Deutsche Teilverkauf. Die Anbieter sprechen meist ältere Hauseigentümer an, die ihr Haus weiter bewohnen, und parallel dazu durch den Teilverkauf ihre Rente aufbessern möchten.

Die Tücken im Vertrag

- Gemäß der Analyse der BaFin gibt es einige - aber wesentliche -Tücken.
Viele Nachteile zeigen sich erst später, nämlich dann, wenn die Immobilie tatsächlich insgesamt an einen Dritten verkauft wird. Dreh- und Angelpunkt des Geschäfts ist der von einem Sachverständigen ermittelte Verkehrswert. Dieser ist Basis für den Teilkaufpreis. Das Nutzungsentgelt und weitere Vergütungen und Kosten werden anhand des Teilkaufpreises, also indirekt ebenfalls anhand dieses Verkehrswertes, berechnet. Für den Rückkauf oder Gesamtverkauf wird in der Regel in einem neuen Gutachten der dann aktuelle Verkehrswert bestimmt.

- Ein Teilrückkauf ist so teuer, dass er regelmäßig kaum in Frage kommt. Den Immobilienteil zurückzukaufen, um den Gesamtverkauf abzuwenden, ist fast immer nur eine theoretische Option. Denn der Preis, der für den Rückkauf gezahlt werden muss, übersteigt den Teilkaufpreis, der ursprünglich vom (Teil)Käufer gezahlt wurde.

- Bei Nichteinhaltung bestimmter vertraglicher Verpflichtungen droht der Verkauf des Hauses

- Ein hoher Teilkaufpreis bedeutet auch hohe Vergütungen und Kosten, die an den Teilkäufer gezahlt werden müssen.

Die gesamte Analyse der BaFin zum Immobilienteilverkauf lesen Sie hier:
BaFin Teilverkauf der Immobilie

Quelle: BaFin

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