Kompakt:
Ab 2024 sollen neue Heizungen in Deutschland klimafreundlicher werden. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf müssen neue Heizungen ab dem 01.01. 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Das wäre z. B. mit einem Anschluss an ein Fernwärmenetz, einer Wärmepumpe oder einer Solarthermie-Anlage erreichbar. Die zunächst diskutierte Verpflichtung zum sofortigen Austausch der alten Heizungen kommt nicht.
In der Praxis bedeutet dies:
- Gehen bestehende Heizungen kaputt, können sie weiterhin repariert werden
- Ist die defekte (alte) Heizung nicht mehr zu reparieren, kann übergangsweise wieder eine Öl-/ oder Gasheizung eingebaut werden. Diese muss aber innerhalb von 3 Jahren in ein System gewandelt werden, welches das 65 Prozent Ziel erreicht
- Zum 01.01.2045 müssen sämtliche Heizungen mit fossilen Brennstoffen aus den Heizungskellern verschwinden.
Ausnahmen:
- Für über 80-jährige Eigentümer entfällt die oben beschriebene Pflicht des Austausch - wenn sie in Gebäuden mit nicht mehr als sechs Wohneinheiten leben
Förderungen:
- Zusätzlich zur Grundförderung in Höhe von 30% soll es für verschiedene Eigentümergruppen weitere Förderungen geben. So können Eigentümer, die Sozialleistungen beziehen, einen weiteren Zuschuss in Höhe von 20 % erhalten. Dies gilt auch für Eigentümer, die ihre Immobilie mindestens seit dem Jahr 2002 bewohnen und die eine Öl- oder Gasheizung erneuern, die älter als 30 Jahre ist.
- Darüber hinaus soll es einen weiteren Bonus für die Eigentümer geben, die ihre alte Heizung freiwillig früher als vorgegeben austauschen. (Im Gespräch sind 10%)
Mieter:
Tauscht der Vermieter eine Anlage in einem Haus aus, welches nicht über die passenden Anforderungen an den Wärmeschutz (Dämmung) verfügt und die neue Heizung einen Wirkungsgrad von unter 2,5 hat, soll er nur 50% der üblichen Modernisierungsumlage für die Investition umlegen können. Aber: Klar ist - für Mieter wird Wohnen zu nächst teurer.
Strafen:
Bei Zuwiderhandlung gegen die neue Verordnung drohen bis zu 50000 € Strafe
Weiteres Procedere:
Die Eckdaten des Entwurfs kommen noch zur Abstimmung ins Parlament – es kann also noch zu Anpassungen kommen.
Die bisherige Vorlage im Detail finden Sie auf dem Server der Bundesregierung:
Details - Bundesregierung
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