Kaufnebenkosten

Maklerprovision beim Immobilienkauf

Seit Ende 2020 gilt beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an private Käufer eine klare gesetzliche Regelung: Wird ein Makler sowohl für Verkäufer als auch Käufer tätig, müssen sich beide Parteien die Provision grundsätzlich teilen. Der Käufer darf dabei niemals mehr zahlen als der Verkäufer.

Die Höhe der Provision ist weiterhin frei verhandelbar. In der Praxis haben sich jedoch regionale Richtwerte etabliert, die sich meist zwischen rund 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises (inkl. MwSt.) bewegen.

Wichtig: Die tatsächliche Provision ergibt sich immer aus dem individuellen Maklervertrag. Abweichungen sind möglich, insbesondere bei reinen Verkäuferverträgen oder Kapitalanlage-Immobilien.
Bundesland Gesamtprovision Verkäufer Käufer
Baden-Württemberg7,14 %3,57 %3,57 %
Bayern7,14 %3,57 %3,57 %
Berlin7,14 %3,57 %3,57 %
Brandenburg7,14 %3,57 %3,57 %
Bremen5,95 %2,98 %2,98 %
Hamburg6,25 %3,13 %3,13 %
Hessen5,95 %2,98 %2,98 %
Mecklenburg-Vorpommern5,95 %2,98 %2,98 %
Niedersachsen7,14 %3,57 %3,57 %
Nordrhein-Westfalen7,14 %3,57 %3,57 %
Rheinland-Pfalz7,14 %3,57 %3,57 %
Saarland7,14 %3,57 %3,57 %
Sachsen7,14 %3,57 %3,57 %
Sachsen-Anhalt7,14 %3,57 %3,57 %
Schleswig-Holstein7,14 %3,57 %3,57 %
Thüringen7,14 %3,57 %3,57 %

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