Allzu viel Kreativität zahlt sich auch nicht immer aus.
Ein Urteil mit bundesweiter Signalwirkung: Das Amtsgericht Lichtenberg stellt klar, dass allgemeine Infrastrukturmerkmale – etwa gute ÖPNV-Anbindung oder kurze Wege zum Supermarkt – keine wohnwerterhöhenden Merkmale sind und daher keine Mieterhöhungen rechtfertigen. Solche Merkmale sind vielerorts Standard; nur wenn sich etwas deutlich und positiv vom Üblichen abhebt, kann es überhaupt in Betracht kommen.
⚖️ Urteil des Amtsgerichts Lichtenberg vom 4. Februar 2025 (Az.: 7 C 5099/24)
Im konkreten Fall hatte ein großer deutscher Immobilienvermieter versucht, solche Selbstverständlichkeiten als Wertsteigerung anzusetzen. Das Gericht wies dies zurück - ein deutliches Stopp-Signal für Mieterhöhungslyrik.
Und falls irgendwann die Argumente ausgehen: Nachfolgend unsere Top 11 der kreativsten Mieterhöhungs-Begründungen – rein hypothetisch natürlich, aber mit einem freundlichen Lächeln in Richtung Mietspiegel.
Fazit - Unsere Meinung: Selbstverständlichkeiten sind kein Luxus. Mietrecht ist keine Bühne für Werbetexte - echte Investitionen in Mehrwert zählen. Und gerade bei Studentenwohnungen und sogenanntem bezahlbarem Wohnraum, wo Wohnraum bereits jetzt besonders knapp und teuer ist, sollte Kreativität besser in bezahlbare Konzepte fließen als in Mieterhöhungslyrik. Wer künftig mit „biophilem Ausblick“, „Reverse-Fernweh“ oder „algorithmischer Aufwertung“ argumentiert, bewirbt sich besser um einen Literaturpreis - nicht um eine höhere Miete.
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