Regierung will Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängern
Die Bundesregierung plant, die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 zu verlängern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Begrenzung der Miethöhe bei Mietbeginn hatte das Bundeskabinett bereits am 11. Dezember 2024 beschlossen. Das Vorhaben konnte in der 20. Legislaturperiode jedoch nicht mehr verabschiedet werden, da es im Bundestag keine Mehrheit fand. Aktuell gilt die Mietpreisbremse nur noch bis zum 31. Dezember 2025.
Mit der geplanten Verlängerung sollen die Länder weiterhin die Möglichkeit erhalten, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt per Verordnung auszuweisen. In diesen Regionen darf die Miete bei einer Neuvermietung die ortsübliche Vergleichsmiete in der Regel um maximal zehn Prozent übersteigen.
Neu ist zudem, dass künftig auch Wohnungen erfasst werden sollen, die zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 1. Oktober 2019 erstmals vermietet wurden – eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der Mietpreisbremse.
Warum eine Mietpreisbremse eingeführt wurde:
Die Mietpreisbremse wurde eingeführt, um den rasanten Anstieg der Mieten in angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen. Ziel ist es, Neuvermietungen auf ein moderates Niveau zu beschränken und damit Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Mietforderungen zu schützen. Ohne staatliche Eingriffe droht gerade in Ballungsräumen eine zunehmende Verdrängung einkommensschwächerer Haushalte.
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