Ein Grundstückseigentümer errichtet einen offenen Pool - direkt unter zwei riesigen, 90 Jahre alten Eichen des Nachbarn. Schnell wird klar: Eicheln und Blätter landen regelmäßig im Wasser. Deshalb forderte er vom Nachbarn eine monatliche „Laubrente“ von 277,62 € für den erhöhten Reinigungsaufwand.
Andere Auffassung vom OLG
Doch das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) sieht das anders: Die Bäume standen dort lange vor dem Pool, und die herabfallenden Blätter stellen keine unzumutbare Beeinträchtigung dar. Die Klage wird abgewiesen – der Poolbesitzer bleibt auf seinen Reinigungskosten sitzen - und eine "Laubrente" gibt es auch nicht.
Andere Auffassung vom OLG