Marktlage Immobilien

Lexikon der Immobilienbegriffe 
Teil I (A - C) - Teil II (D - H) - Teil III (I - R) - Teil IV (S - Z)

ImmobilienbegriffErklärung
Damnun/DisagionDamnum/Diasgio
Differenz zwischen Darlehnssumme und tatsächlichem Auszahlungsbetrag.
DarlehnshypothekDarlehnshypothek
Die Darlehenshypothek dient zur Sicherung von Forderungen aus einem Darlehen. 
DauernutzungsrechtDauernutzungsrecht
Das Dauernutzungsrecht bezieht sich auf nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen.
Siehe auch Dauerwohnrecht.
DauerwohnrechtDauerwohnrecht
Das vererbliche Dauerwohnrecht berechtigt den Inhaber dieses Rechtes dazu, eine bestimmte, nicht in seinem Eigentum befindliche Wohnung eines Gebäudes, zu Wohnzwecken zu nutzen. Die Eintragung in das Grundbuch ist erforderlich. 
Degressive AbschreibungDegressive Abschreibung
Absetzung für Abnutzung, die im Gegensatz zur linearen Abschreibung nicht gleich bleibt, sondern jedes Jahr niedriger wird.
DienstbarkeitDienstbarkeit
Dingliches Recht an einer Sache. Der an der Dienstbarkeit Berechtigte darf eine fremde Sache gemäss der Vereinbarung nutzen. (Nießbrauch, beschränkt persönliche Dienstbarkeit, Grunddienstbarkeit) Siehe auch: Grundbuch
dingliches Wohnrechtdingliches Wohnrecht
siehe Dienstbarkeit
DINDIN
Vom "Deutschen Institut für Normung" herausgegebene Vorschriften und Bezeichnungen für genormte Bauteile oder Bauvorschriften.
DisagioDisagio
Mit Disagio bezeichnet man den Auszahlungsverlust (Unterschied zwischen dem Auszahlungsbetrag und der späteren Rückzahlung) bei der Aufnahme eines Hypothekendarlehens.
EffektivzinsEffektivzins
Der effektive Zinssatz erechnet sich folgendermaßen: (Zinssatz x 100) : Auszahlungskurs) + (Damnum : Darlehnslaufzeit) Siehe auch: Die Finanzierung
EigenbedarfEigenbedarf
Eigenbedarf gilt als berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung eines Mietverhältnisses. Er liegt vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, die zu seinem Haushalt gehörenden Personen oder seinen Familienangehörigen benötigt. (§ 564 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Die vermieteten Räume müssen zu Wohnzwecken benötigt werden.
EigenkapitalEigenkapital
Eigenkapital sind Geldmittel, die aus dem persönlichen Vermögen stammen. Je höher das eingesetzte Eigenkapital, umso niedriger sind die einzusetzenden Fremdmittel.
EigentumswohnungEigentumswohnung
Nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetz begründete Wohnung. Siehe auch Teilungserklärung.
EigentümergemeinschaftEigentümergemeinschaft
Sämtliche Eigentümer einer Eigentumsanlage.
Eigentümergrundschuld  Eigentümergrundschuld
Eine Grundschuld, die für den Eigentümer eines Grundstückes, z. B. zur Freihaltung der besseren Rangstelle bei späteren Belastungen, eingetragen ist. Siehe auch: Das Grundbuch
EinheitswertEinheitswert
Für die Bemessung von Grundsteuer und Grundsteuer-Meßbetrag sowie der Vermögenssteuer festgesetzter Richtwert eines Grundstücks und Gebäudes. Das zuständige Finanzamt stellt den Einheitswert fest. 
ErbbauzinsErbbauzins
Regelmäßig wiederkehrende Zahlung des Erbbaunehmers an den Erbbaugeber für die Bestellung des Erbbaurechts.
ErbengemeinschaftErbengemeinschaft
Mehrere Erben, welchen zum Beispiel die Verfügung sowie Lasten und Nutzen aus einem Gebäude oder Grundstück gemeinschaftlich zusteht.
ErschließungErschließung
Zur Baureifmachung eines Grundstücks notwendige Maßnahme. Dazu gehören Aufgaben und Leistungen der Gemeinde für Straßen- und Kanalbau sowie Wasser- und Elektrizitätsversorgung u.a.. Ohne Erschließung erhält man keine Baugenehmigung.
ErtragswertErtragswert
Der Ertragswert errechnet sich aus der Jahresrohmiete einer Immobilie, abzgl. Bewirtschaftungskosten, unter Berücksichtigung eines Vervielfältigungsfaktors (dieser Faktor ist u.a. wiederum abhängig vom Zustand, Lage und Potenzial einer Immobilie).
ErwerbskostenErwerbskosten
Zu den Erwerbskosten gehören sämtliche durch den Erwerb des Grundstückes oder Gebäudes verursachten Kosten, wie Grunderwerbsteuer, Maklercourtage, Gerichts- und Notarkosten, Vermessung, Bodenuntersuchung, Genehmigungen, Umlegungskosten.
FertigmasseFertigmaße
Fertigmaße sind die lichten Maße zwischen den Wänden der einzelnen Räume. Die Messung erflgt von “Wand zu Wand”. Siehe auch: Wohnfläche
FlächennutzungsplanFlächennutzungsplan
Der durch die Gemeinde festgelegte erste Schritt der Bauleitplanung. Der Flächennutzungsplan nimmt im Gegensatz zum Bebauungsplan nur eine Grobeinteilung in möglichen Nutzungen vor.
FlurkarteFlurkarte
Die Flurkarte ist die amtliche Bezeichnung der Katasterkarte. Die Flurkarte wird vom Katasteramt nach der Vermessung der Grundstücke erstellt.
FlurstückFlurstück
Das Gebiet einer Gemeinde ist auf einer Flurkarte in Flurstücke eingeteilt. Diese Flurstücke sind numeriert. Die einzelnen Flurstücke bilden zusammen einen Flur. Die Flurkarten liegen bei den Katasterämtern aus.
FondsImmobilienfonds 
GarageGarage
Bauliche Anlage, die zum Einstellen von Kraftfahrzeugen bestimmt ist. Bei dem Bau von Garagen sind die Bauvorschriften der Länder und des Bundes zu beachten.
GebäudeversicherungGebäudeversicherung
Feuer-, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Glas, die ersten 3 genannten sind in der "verbundenen Gebäudeversicherung zusammengefasst. Siehe auch Versicherungen.
GeldbeschaffungskostenGeldbeschaffungskosten
Bei Hypothekendarlehen das Damnum (Disagio), Bereitstellungsprovision, Bearbeitungsgebühr, Wertberechnung, Spesen, Kreditprovisionen. Siehe auch: Finanzierung
GemeinschaftseigentumGemeinschaftseigentum
Gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gehören zum Gemeinschaftseigentum einer Eigentumsanlage das Grundstück und Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die sich nicht im Sondereigentum oder im Eigentum von Dritten befinden.
Gemischt genutztes GrundstückGemischt genutztes Grundstück
Grundstück, dass auf Grund seiner Bebauung teils zu Wohnzwecken, teils zu gewerblichen oder öffentlichen Zwecken genutzt wird.
GesetzeDie relvanten Immobiliengesetze
GemarkungGemarkung
Das Kataster ist in so genannte Katasterbezirke oder Gemarkungen aufgeteilt. Die Gemarkung umfasst die sich im Flächenzusammenhang befindenden Flustücke.
GeneralunternehmerGeneralunternehmer
Der Generalunternehmer ist Gesamtunternehmer für ein Bauvorhaben. Er bedient sich für seinen Auftrag weiterer Unternehmer, so genannter Subunternehmer. 
GenossenschaftGenossenschaft
Wohnungsgesellschaft mit offener Mitgliederzahl als Solidargemeinschaft. Mitgliedschaft durch Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Bei einer Genossenschaft sind die Mieter gleichzeitig auf Grund Ihrer erworbenen Genossenschaftsanteile Miteigentümer, jedoch ohne grundbuchliche Eintragung.
GesamthypothekGesamthypothek
Bei einer Gesamthyothek haften mehrere Grundastücke gleichzeitig für eine Forderung - und jedes einzelne Grundstück für die gesamte Forderung.  
GrundbuchamtGrundbuchamt
Das Grundbuchamt ist dem jeweiligen Amtsgericht angeschlossen. Hier wird das Grundbuch geführt.
GrundbuchblattGrundbuchblatt
Teil des Grundbuchs.Im Grundbuchblatt sind sämtliche wichtigen Informationen über das Grundstück, Eigentumsverhältnisse und die Rechte und Pflichten enthalten.
GrundpfandrechtGrundpfandrecht
Oberbegriff für Grundschuld, Hypothek, Rentenschuld. 
GrunddienstbarkeitGrunddienstbarkeit
Belastungen eines Grundstücks zugunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks, in der Regel des Nachbarn. Diejenige Person, zu deren Gunsten eine Dienstbarkeit eingetragen ist, kann das betreffende Grundstück im Rahmen der Grunddienstbarkeit (z.B. Wegerecht, Fahrrecht) nutzen.
GrunderwerbsteuerGrunderwerbssteuer
Steuerliche Abgaben beim Kauf eines bebauten oder unbebauten Grundstücks. 

Grundflächenzahl

Grundflächenzahl
Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wieviel m² Grundfläche des Baukörpers je m² Grundstücksfläche zulässig ist. Eine GRZ von z. B. “ 0,4” bedeutet eine Bebauung von 40% des Grundstückes.

GrundschuldGrundschuld
Die Grundschuld ist heute die wichtigste Form der Absicherung einer Finanzierung. Durch die Bestellung einer Grundschuld wird erreicht, daß das belastete bebaute oder unbebaute Grundstück dem aus der Grundschuld Berechtigten, für eine bestimmte Geldsumme haftet. Grundschulden können auch an Eigentumswohnungen oder Erbbaurechten bestellt werden. Eine Grundschuld besteht unabhängig von dem konkreten Finanzierungsvorgang. Deshalb kann sie auch zu einem späteren Zeitpunkt für Nachbeleihungen genutzt werden. Siehe auch: Grundbuch
GrundsteuerGrundsteuer
Eine vom Finanzamt aufgrund des Einheitswertes festgesetzte und von der Gemeinde erhobene, und jährlich zu entrichtende Besteuerung von Grundbesitz
GrundstücksnebenkostenGrundstücksnebenkosten
Die bei dem Kauf eines Objektes oder eines Grundstückes neben dem Kaufpreis anfallenden Kosten, wie Maklercourtage, Grunderwerbsteuer und Notar- und Grundbuchgebühren.
GutachterausschussGutachterausschuss
Der Gutachterausschuss der Stadt oder Gemeinde ermittelt auf Grund von Kaufpreissammlungen verkaufter Grundstücke durchschnittlicheBodenrichtwerte, so genannte Lagewerte. Die Übersicht dieser Richtwerte finden sich in der Bodenrichtwertkarte.

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