Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2025
Die bisherige Mietpreisbremse war Ende des Jahres 2019 ausgelaufen. Sie wird jetzt um 5 Jahre bis 2025 verlängert. Die Mietpreisbremse deckelt in Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt" die Kosten bei Neu- oder Wiedervermietungen auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus max. zehn Prozent. (Ausgenommen sind Neubauten) Mit der verlängerten Mietpreisbremse wird es auch 2 Anpassungen geben.
- Der Zeitraum, mit dem die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt wird, verlängert sich von vier auf sechs Jahre. Ziel: Die Vergleichsmiete sinkt und die Preise für Neuvermietungen werden zusätzlich gebremst.
- Mieter können bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse bis zu 2,5 Jahre nach Vertragsabschluss zu viel gezahlte Miete zurückfordern.
Weitere Details: BMJV